W.A.F. LogoSeminare

Wer wird in der konstituierenden Sitzung gewählt?

G
gaenseblume
Nov 2016 bearbeitet

Wird bei der konstituierenden Sitzung die neuen Plätze entschieden wer Vorsitzender, Stellvertreter und Schriftführer ist? Oder macht der neue BR das in einer separaten Sitzung?

3.72606

Community-Antworten (6)

G
Gaby

12.05.2006 um 16:42 Uhr

Hallo, in der konstituirenden Sitzung wird aus den in den neuen Betriebsrat gewählten Mitgliedern ein Wahlvorstand gewählt und dieser übernimmt dann die Wahl des zu wählenden BR - Vorsitzenden und sein Stellvertreter und ggf. Schriftführer.

F
Fayence

12.05.2006 um 19:37 Uhr

Die Wahl eines Schriftführers gehört nicht zur konstituierenden Sitzung, allenfalls noch die Wahl des Betriebsausschusses.

Allerdings kann der gewählte BRV eine ordentliche Sitzung anschliessen und über den "TOP: Wahl des Schriftführers" abstimmen lassen.

Der Wahlleiter hat damit jedenfalls nichts mehr zu tun!

K
Kölner

12.05.2006 um 20:26 Uhr

@Fayence Auch der/die Schriftführer(in) gehört zweckmäßigerweise als Wahlvorgang in die konst. Sitzung! Ebenso GBR-/KBR-, WA-Mitglieder...

Seltsam, ne?

F
Fayence

12.05.2006 um 21:43 Uhr

@ Kölner Ich bleibe bei meiner Antwort! In diesem Punkt sind selbst die Gelehrten uneins, warum nicht auch wir!?

K
Kölner

12.05.2006 um 21:48 Uhr

Weil ich eine Disharmonie mit Dir nicht ertragen kann. Däubler ist übrigens meiner Meinung, Richardi auch und der Fitting betont seine Neutralität... Was hast Du denn für eine Ausgabe? Die 6. Vom Däubler? Oder die 19. vom Fitting? Ich würde Dir da die neuesten Auflagen wärmstens empfehlen!

F
Fayence

13.05.2006 um 00:10 Uhr

Deswegen erkläre ich Dir ganz speziell meine Meinung dazu!

Für mich gehören in enger Auslegung des BetrVG nur die Wahlen zur konstituierenden Sitzung, die in die Obliegenheit des Wahlleiters fallen. Und das sind definitiv nur BRV und Stellvertreter + ev. BA.

Bzgl. aller anderen Wahlen muss über die entsprechenden TOP´s erst abgestimmt werden (mit absoluter Mehrheit / einstimmig; hier scheiden sich die Geister), wobei die Sitzungsleitung dem BRV obliegt.

Dieses gilt auch, wenn z.B. die Wahl des Schriftführers bereits durch den WV im Einladungsschreiben zur konstituierenden Sitzung als TOP aufgeführt worden ist.

Ihre Antwort