Erstellt am 12.05.2006 um 07:27 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen gofo,
stell dir mal vor, ein Mitarbeiter verkauft über eine Zeitung besonders günstig sein Auto unter Angabe seiner Handynummer......
der Arbeitgeber kann das sehr wohl verbieten, es ist schliesslich seine Arbeitszeit, die dabei verbraten wird.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 12.05.2006 um 09:16 Uhr von viktor
Ich denke schon, das hier die Mitbestimmung nachg § 87 (Ordnung im Betrieb) BetrVG anzuwenden ist.
Bei uns war dies bisher noch nie ein Thema. Ob nun jemand auf dem Diensttelefon privat angerufen wird oder auf dem Handy - so richtig bekommt man da nie eine wirklich funktionierende Regelung hin, die dem übertriebenen Wünschen vieler Arbeitgeber gerecht wird.
Erstellt am 12.05.2006 um 09:44 Uhr von Mona-Lisa
... falls ihr Vorgesetzter/Arbeitgeber ein allgemeines Handyverbot am Arbeitsplatz ausspricht, kann er das ohne rechtliche Begründung tun, vorausgesetzt, er spricht es vorher mit dem Betriebsrat ab.
Frag mich ja nicht, wo das genau steht!
Bei uns wurde die Handytelefoniererei ein Problem, so dass sich Kollegen schon belästigt fühlten.
Erstellt am 12.05.2006 um 11:15 Uhr von Urte
Hallo gofo,
Deine Frage betrifft die sog. "Ordnung des Betriebes". Echte Mitbestimmung, erzwingbar mit Betriebsvereinbarung. Ich glaube §87 BetrVG. Laß Dir nicht einreden es wäre eine Arbeitsaneisung, die nich mitbestimmungspflichtig ist. Eine Arbeitsanweisung kann sein in welcher Art un Weise eine Tätigkeit durchgeführt werden soll, oder was die Arbeitsaufgaben sind. Ein Händiverbot würde eine sicheren Aufbewahrungsort für die Dinger vorraussetzen. Sind ja schließlich teuer.
Gruß Urte
Erstellt am 12.05.2006 um 12:29 Uhr von Lollipop
@gofo
ich habe gerade im Internet eine Antwort gefunden.
H.G.Rühle Dir.des Arbeitsgericht Marburg sagt, das Arbeitnehmer
generell kein Anspruch auf private Telefongespräche während
der Arbeitszeit hat,auch wenn es bei einigen Firmen geduldet wird.
Gleichzeitig ist es nicht mitbestimmungspflichtig wenn er ein Verbot
aussprechen will.
wenn es dir hilft kannst Du auf
www.bewerbungsmappe.de/links/Arbeitsrecht VI/Arbeitsrecht_69
Gruß Lollipop