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Handy-Verbot - ist das Mitbestimmungspflichtig?

G
gofo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen Frage: Unser Arbeitgeber will am Arbeitsplatz ein generelles Privat-Handy-Trage und Benutzungsverbot verhängen. Ist das zulässig? Ist das mitbestimmungspflichtig? Was kann der Betriebsrat dagegen unternehmen?

3.52005

Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

12.05.2006 um 09:27 Uhr

guten Morgen gofo, stell dir mal vor, ein Mitarbeiter verkauft über eine Zeitung besonders günstig sein Auto unter Angabe seiner Handynummer...... der Arbeitgeber kann das sehr wohl verbieten, es ist schliesslich seine Arbeitszeit, die dabei verbraten wird. Gruss Mona-Lisa

V
viktor

12.05.2006 um 11:16 Uhr

Ich denke schon, das hier die Mitbestimmung nachg § 87 (Ordnung im Betrieb) BetrVG anzuwenden ist.

Bei uns war dies bisher noch nie ein Thema. Ob nun jemand auf dem Diensttelefon privat angerufen wird oder auf dem Handy - so richtig bekommt man da nie eine wirklich funktionierende Regelung hin, die dem übertriebenen Wünschen vieler Arbeitgeber gerecht wird.

M
Mona-Lisa

12.05.2006 um 11:44 Uhr

... falls ihr Vorgesetzter/Arbeitgeber ein allgemeines Handyverbot am Arbeitsplatz ausspricht, kann er das ohne rechtliche Begründung tun, vorausgesetzt, er spricht es vorher mit dem Betriebsrat ab. Frag mich ja nicht, wo das genau steht! Bei uns wurde die Handytelefoniererei ein Problem, so dass sich Kollegen schon belästigt fühlten.

U
Urte

12.05.2006 um 13:15 Uhr

Hallo gofo, Deine Frage betrifft die sog. "Ordnung des Betriebes". Echte Mitbestimmung, erzwingbar mit Betriebsvereinbarung. Ich glaube §87 BetrVG. Laß Dir nicht einreden es wäre eine Arbeitsaneisung, die nich mitbestimmungspflichtig ist. Eine Arbeitsanweisung kann sein in welcher Art un Weise eine Tätigkeit durchgeführt werden soll, oder was die Arbeitsaufgaben sind. Ein Händiverbot würde eine sicheren Aufbewahrungsort für die Dinger vorraussetzen. Sind ja schließlich teuer. Gruß Urte

L
Lollipop

12.05.2006 um 14:29 Uhr

@gofo ich habe gerade im Internet eine Antwort gefunden. H.G.Rühle Dir.des Arbeitsgericht Marburg sagt, das Arbeitnehmer generell kein Anspruch auf private Telefongespräche während der Arbeitszeit hat,auch wenn es bei einigen Firmen geduldet wird. Gleichzeitig ist es nicht mitbestimmungspflichtig wenn er ein Verbot aussprechen will. wenn es dir hilft kannst Du auf www.bewerbungsmappe.de/links/Arbeitsrecht VI/Arbeitsrecht_69 Gruß Lollipop

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