Fristlose Kündigung??
Hallo liebe BR- Kollegen,
folgender Fall: Mitarbeiterin hat einen Zeitvertrag der bis zum 30.09. läuft. Die Kollegin ist immer wieder 4-5 Tage jeden Monat krank und nimmt laut Führungskraft Drogen. Jetzt war folgender Fall, dass Ihre Mutter krank wurde und ins Krankenhaus geschickt wurde. Sie durfte für den Tag frei machen und ist seitdem angeblich (ca. 7 Tage her) krank geschrieben. Krankmeldung ist nicht abgegeben worden. Die Führungskraft versucht seitdem die Mitarbeiterin zu erreichen, ebenso die GL und ich als BR auch. Keine Antwort.
Jetzt wurde Sie auch noch auf einer Technofeier mit Bild gesehen. Dies lag mir auch vor.
Die GL möchte nu n fristlos kündigen, obwohl noch keine Abmahnung vorliegt Kann Sie dies?
Ich würde nein sagen, da noch keine Abmahnung vorgelegen hat. Ist dies richtig?
Der Betriebsrat wird wahrscheinlich trotzdem für die fristlose Kündigung stimmen, da solches dauerhaften verhalten nicht mehr zeitgemäß ist.
Bitte um Rückmeldung.
Gruss Hansen
P.S.: Bitte nicht Beleidigen! Ich weiß was ich da geäußert habe, aber dies ist unsere Meinung
Community-Antworten (10)
21.06.2018 um 10:16 Uhr
Natürlich kann der AG auch ohne Abmahnung fristlos kündigen. Der Betriebsrat hat da nichts zu zu stimmen. Er äußert Bedenken oder schweigt. Der Rest liegt dann, sollte der AN klagen, beim Richter.
21.06.2018 um 10:25 Uhr
@Hansen Grundsätzlich gesehen kann der AG zu jeder Zeit jede Art der Kündigung aussprechen, egal ob fristlos, fristgerecht, ob mit vorhergehender Abmahnung oder ohne Abmahnung, kündigen KANN er immer. Ob dann diese Kündigung vor einem Arbeitsgericht Bestand hat, dass ist ja davon abhängig, ob der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb der Frist von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreicht. Erst dann wird ja geprüft, ob alle Formalitäten für die Kündigung eingehalten worden sind, ob. z.B. der BR angehört worden ist. Sollte der Arbeitnehmer innerhalb der vorgegebenen Frist KEINE Kündigungsschutzklage einreichen, dann ist die Kündigung wirksam, egal ob gerechtfertigt oder nicht.
Wie ihr euch als BR positioniert, ob ihr der Kündigung zustimmt, ob ihr die Frist verstreichen lasst oder ob ihr Gründe für Bedenken findet, dass müsst ihr selber entscheiden und das werde ich hier nicht kommentieren, da ich eure betriebsinterna nicht kenne. Meiner Ansicht nach sollte aber ein BR den Arbeitnehmer IMMER darauf hinweisen, dass es die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage gibt und welche Formalitäten einzuhalten sind.
Gruß Galaxy
21.06.2018 um 15:07 Uhr
Das Mittel der Wahl für den BR kann nur schweigen sein, wenn er keine Bedenken hat.
Wie wäre es mal mit einem Vortrag auf der nächsten Betriebsversammlung zum Thema Facebook und Co. und über den Ast, auf dem man sitzt und sich selbst absägen kann.
21.06.2018 um 15:49 Uhr
Ich denke dass es dem Arbeitgeber hier herzlich egal sein wird, ob die ANin Klage einreicht.
Würde er sie nach diesen Vorfällen weiter"beschäftigen", so würde er von ihr in den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses sicherlich nur noch wenig bis gar keine Arbeitsleistung mehr erhalten. So spricht er nun die Kündigung aus und entweder klagt die ANin gar nicht, dann hat er drei Monate Entgelt gespart, oder sie klagt, man trifft sich irgendwann vor Gericht, schließt einen Vergleich (was soll man anderes tun? Bis zur Rechtsgültigkeit eines möglichen Urteiles ist das Arbeitsverhältnis sowieso beendet) und der Arbeitgeber hat damit auch noch etwas gespart.
In diesem Fall barucht man sich als BR auch keinen so großen Kopf zu machen, da es hier ja nicht um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht (und bitte, jetzt komme keiner und meine dass es ja noch nicht sicher sei, dass der Vertrag nicht verlängert wird), sondern nur um die Höhe der Bezüge für die letzten drei Monate des Vertrages, kann man das beruhigt in die Hände der Beteiligten legen.
21.06.2018 um 21:01 Uhr
Nur mal eine Frage: Woher wissen der Arbeitgeber und der BR wann dieses Foto in der Zeitung entstanden ist? Das Bild kann schon vor Jahren entstanden sein.
21.06.2018 um 21:35 Uhr
Zum Einem hat BRHamburg vollkommen recht, zum Anderem hat weder ein BR noch ein AG zu entscheiden wann ein krankgeschriebener An zu welcher Veranstaltung geht. Ein solches Verbot kann einzig und alleine ein Arzt entscheiden. Im vorliegendem Falle würde ich also der Kündigung als BR widersprechen, wenn der AG nicht EINDEUTIGE Beweise eines Fehlverhaltens darlegen kann. Und hier hat auch ein BR nicht auf persönliche Wahrnehmung zu entscheiden, sondern nach eindeutiger, vom AG vorgelegter, Sachlage zu entscheiden. Nicht Mehr und nicht Weniger.
22.06.2018 um 01:12 Uhr
Hmmm dummer Hund wie willst Du einer fristlosen Kündigung widersprechen?
22.06.2018 um 08:47 Uhr
@Moreno Man kann es ja mal versuchen. Es gibt genug AGs die darauf reinfallen...
22.06.2018 um 10:12 Uhr
Davon ganz abgesehen: Ein Arzt hat nicht über irgendwelche Verbote zu entscheiden.
22.06.2018 um 10:13 Uhr
Wenn man Bedenken bei einer fristlosen Kündigung anführt kann man die gleichen Argumente anführen wie bei einem Widerspruch. Man muss es vielleicht nur etwas anders formulieren.
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