FEHLERHAFTES WAHLAUSSCHREIBEN - welche Folgen hat das?
Auszug aus unserem Wahlausschreiben: "Das Geschlecht, das in der belegschaft in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mehr als drei Mitgliedern besteht (§15 Abs. 2 BetrVG). In unserem Betrieb sind 44% Frauen und 56% Männer beschäftigt. Der Beriebsrat hat aus 3 Mitgliedern zu bestehen. Auf das Geschlecht in der Minderheit der Frauen/Männer entfallen - Mindestsitze (§15 Abs. 5 BetrVG)" Hier sind 2 FEHLER zu erkennen:
- es muss "mehr als zwei Mitgliedern" heissen
- es muss "1 Mindestsitz" für Frauen eingetragen werden. Info: wir haben 23 Wahlberechtigte Mitarbeiter, gewählt wird nächste Woche. FRAGE: Was für Konsequenzen kann so ein fehlerhaftes Wahlausschreiben haben ? (Anfechtbarkeit der Wahl? Wahlverschiebung?)
Community-Antworten (3)
10.05.2006 um 19:04 Uhr
hallo brd,
also das mit den minderheiten ist korrekt. schau mal in den kommentar zum betrvg rein, hab leider garde keinen zur hand um dir jezze alles korrekt zu beantworten... es herrscht bei euch doch fast schon eine gleichberechtigung. der unterschied ist nicht groß genug um ein geschlecht in der minderheit zu bestimmen.
gruß, packer
11.05.2006 um 03:34 Uhr
Das Wahlausschreiben ist fehlerhaft, wenn es im obigen Beitrag korrekt wiedergegeben wurde! Der erste Satz hätte lauten müssen "[...] mindestens drei Mitgliedern [...]" und nicht "[...] mehr als drei Mitgliedern [...]".
Auf Basis der genannten Zahlen haben die Frauen einen Anspruch auf mindestens einen Sitz, da hast Du recht.
Weise doch den Wahlvorstand erstmal einfach auf seine Fehler hin und schau, was passiert. In der Wahlordnung §3 steht klipp und klar drin, was im Wahlausschreiben zu stehen hat. Ich würde das nicht aussitzen, um es nach Abschluss der Wahl dann anzufechten.
Viele Grüße Klaus
12.05.2006 um 13:13 Uhr
@ klaus
sorry, ich hab das mit den drei BRs überlesen. bin von fünf ausgegangen. ihr habt natürlich recht... sorry!
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