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Azubi - ein MA?

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OD-Michael
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine generelle Frage. Ist ein Auszubildender ein Mitarbeiter mit Sonderrechten oder wirklich ein Azubi, da er nur einen Ausbildungsvertrag unterschreibt?

Kann mir jemand hier helfen? Unser BR und die Ausbildungsabteilung sind sich in diesem Thema nicht eindeutig.

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Community-Antworten (1)

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viktor

10.05.2006 um 14:54 Uhr

Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist ein Azubi auch ein Arbeitnehmer (§ 5 BetrVG)

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