W.A.F. LogoSeminare

Wahl nicht angenommen - trotzdem Ersatzmitglied?

A
AleVer
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns war gestern BR-Wahl (5 Mitglieder). Eine der gewählten Personen hat mir als Wahlvorstandsvorsitzende nun eine Mail geschickt mit folgendem Satz "Ich ziehe meine Zusage als Vollmitglied zurück und mache Ersatzmitglied." Soweit ich weiß, ist das nicht möglich. Diese Person würde dann komplett aus der BR-Wahl herausfallen und könnte somit auch kein Ersatzmitglied sein, oder? In welchem § finde ich etwas dazu? Und reicht dieser Satz aus, dass das Amt somit niedergelegt wurde? Kann ich nun direkt den nächsten Kandidaten auf der Liste informieren, dass er nun im Betriebsrat ist?

Vielen Dank!

3.93307

Community-Antworten (7)

FB
Frank B.

10.05.2006 um 12:05 Uhr

Nein, der Satz reicht nicht aus, das Mitglied muss eindeutig erklären, das es sein Mandat niederlegt. Ich würde dies dementsprechend zurück schreiben. Kommentierung zum §24 BetrVG

A
AleVer

10.05.2006 um 12:11 Uhr

Vielen Dank erst mal!

Wenn ich nun eine "richtige" Rücktrittserklärung erhalten sollte, muss ich dann das nächste Ersatzmitglied ebenfalls darüber schriftlich informieren, dass es nun BR-MItglied ist und hat derjenige dann wieder 3 Arbeitstage Zeit, dem zu widersprechen?

Vielen Dank und viele Grüße

F
Fayence

10.05.2006 um 12:14 Uhr

@ Frank B. Der §24 zieht in diesem Fall wohl noch nicht. Die Wahl war gestern und die 3Tages Frist zwecks Erklärung der Nichtannahme der Wahl läuft.

@ AleVer Dieses BR-Mitglied kann nur die Nichtannahme der Wahl erklären, siehe §17 Wahlordnung. Die "Rückstufung" als Ersatzmitglied schliesst sich aus.

Gruß Fayence

K
Kölner

10.05.2006 um 12:15 Uhr

@AleVer Nein, jetzt gibt es keine Drei-Tage-Frist mehr. "Das Ersatzmitglied hat diese drei Tage nicht mehr zu brauchen". Es wird demnach eingeladen, es kommt von da an zu den Sitzungen oder erklärt ebenfalls das Ausscheiden aus dem Gremium.

F
Fayence

10.05.2006 um 12:19 Uhr

@ Kölner Deine Antwort verstehe ich nicht. Macht ein gewähltes BR-Mitglied von der Nichtannahme der Wahl innerhalb der 3-Tages-Frist Gebrauch, gilt es als nicht gewählt. Statt dessen gilt der nächste, noch nicht berücksichtige Kandidat, als gewählt und muss benachrichtigt werden. Auch hier läuft die 3-Tages Frist (nachzulesen z.B. im Däubler, §17 RN 5).

R
Rollie

10.05.2006 um 12:43 Uhr

Es kommt immer wieder regelmäßig hier das Thema, ein gewähltes BR will die Wahl nicht annehmen und stattdessen lieber nur Ersatzmitglied machen.

Mich würde mal die Antwort dessen interessieren, wo er sich seiner Meinung nach in der Rangfolge der Ersatzmitlieder sieht. Och ich könnte ja mit dem ersten Nachrücker einfach tauschen ?

K
Kölner

10.05.2006 um 12:53 Uhr

@Fayence Na da ist er wieder. Mein Aussetzer! Und heute schon so früh am Morgen... Ich hatte gelesen, dass der BR schon konstituiert ist.

Ihre Antwort