Erstellt am 16.04.2018 um 20:13 Uhr von celestro
Der Rücktritt wird gegenüber den BRV oder dem BR insgesamt erklärt. Sofern der "alte" BR noch im Amt war, könnte somit der Rücktritt dennoch korrekt gewesen sein. Ob ich wegen dieser Kleinigkeit aber so ein Aufheben machen würde ? Denke mal eher nicht ...
Erstellt am 16.04.2018 um 20:18 Uhr von N.Erd
Vielen Dank für die schnelle Antwort, wenn sie auch nicht wirklich weiterhilft.
Erstellt am 16.04.2018 um 21:21 Uhr von nicoline
Der neue BR ist mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlerbnisses im Amt. Er wird mit der Wahl des BRV und Stellv. geschäftsfähig. Der Rücktritt ist also korrekt.
Erstellt am 16.04.2018 um 21:37 Uhr von BloodyBeginner
Ich hab mit deiner Aussage Probleme bzw. vielleicht ein Verständnsproblem nicoline.
Wir haben unsere BR Wahlen immer ein paar Wochen vor Ende der regulären Amtszeit des amtierenden BR, natürlich auch die konstituierende Sitzung ist vor Ende der Amtszeit, damit am Tag X wenn der neue BR im Amt ist der Übergang nahtlos ist. Und dieser Tag X ist schon seit zig Amtsperioden derselbe.
Der neue BR kann also vor Ablauf der Amtsperiode noch nicht geschäftsfähig sein.
Erstellt am 16.04.2018 um 22:01 Uhr von celestro
Diese Antwort wurde von "celestro" gelöscht.
Erstellt am 17.04.2018 um 08:15 Uhr von N.Erd
Eben. Soviel ich weiß, kann ein gewähltes BR-Mitglied, das die Wahl angenommen hat, erst dann zurücktreten, wenn der BR im Amt ist. Das ist aber in der konstituierenden Sitzung eben noch nicht der Fall.
Somit kann dieses BR-Mitglied m.E. a) noch nicht zurücktreten und b) - sofern es dann unentschuldigt fehlt - auch nicht durch ein Ersatzmitglied ersetzt werden.
Erstellt am 17.04.2018 um 09:36 Uhr von nicoline
BloodyBeginner,
stimmt, da hast du in diesem Fall Recht. Ich bin gedanklich von der erstmaligen Wahl eines BR ausgegangen, was bei euch aber nicht der Fall ist. Sorry.
Erstellt am 17.04.2018 um 11:53 Uhr von wdliss
Der Rücktritt kann jederzeit erklärt werden und zwar entweder vor dem BRV (zu dem Zeitpunkt noch nicht im Amt) oder aber vor dem Gremium, dass sich ja zur konstituierenden Sitzung versammelt hat. Somit ist für mich der Ablauf eigentlich in Ordnung.
Im Prinzip kann man ja sowieso jederzeit die Wahl des BRV wiederholen, wenn man denn möchte und die Mehrheiten sich ändern. Deswegen macht es nicht wirklich Sinn, dass an Formalien festzumachen.