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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktritt ordentliches BR-Mitglied zur konstituierenden Sitzung

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N.Erd
Apr 2018 bearbeitet

In der zurückliegenden Betriebsratswahl hat ein ordentliches BR-Mitglied die Wahl innerhalb von 24h angenommen. Die konstituierende Sitzung fand lediglich 60h nach der Verkündigung des Wahlergebnisses statt. Bei dieser konst. Sitzung trat o.g. BR-Mitglied noch vor der Wahl des BR-V und dessen Stellvertreter mit sofortiger Wirkung von allen Ämtern zurück. Für dieses zurückgetretene Mitglied wurde danach das erste Ersatzmitglied eingeladen, das an der BR-V- und Vertreterwahl teilnahm. Da ich irgendwo aufgeschnappt hatte, dass ein BR-Mitglied, das die Wahl angenommen hat, erst dann zurücktreten kann, wenn der neue BR im Amt ist, frage ich mich, ob die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters in konstituierende Sitzung rechtskonform war oder wegen Formfehler (Wahl mit einem nicht wahlberechtigten Ersatzmitglied) wiederholt werden muss.

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Community-Antworten (7)

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celestro

16.04.2018 um 22:13 Uhr

Der Rücktritt wird gegenüber den BRV oder dem BR insgesamt erklärt. Sofern der "alte" BR noch im Amt war, könnte somit der Rücktritt dennoch korrekt gewesen sein. Ob ich wegen dieser Kleinigkeit aber so ein Aufheben machen würde ? Denke mal eher nicht ...

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N.Erd

16.04.2018 um 22:18 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort, wenn sie auch nicht wirklich weiterhilft.

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nicoline

16.04.2018 um 23:21 Uhr

Der neue BR ist mit Bekanntgabe des endgültigen Wahlerbnisses im Amt. Er wird mit der Wahl des BRV und Stellv. geschäftsfähig. Der Rücktritt ist also korrekt.

B
BloodyBeginner

16.04.2018 um 23:37 Uhr

Ich hab mit deiner Aussage Probleme bzw. vielleicht ein Verständnsproblem nicoline. Wir haben unsere BR Wahlen immer ein paar Wochen vor Ende der regulären Amtszeit des amtierenden BR, natürlich auch die konstituierende Sitzung ist vor Ende der Amtszeit, damit am Tag X wenn der neue BR im Amt ist der Übergang nahtlos ist. Und dieser Tag X ist schon seit zig Amtsperioden derselbe. Der neue BR kann also vor Ablauf der Amtsperiode noch nicht geschäftsfähig sein.

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N.Erd

17.04.2018 um 10:15 Uhr

Eben. Soviel ich weiß, kann ein gewähltes BR-Mitglied, das die Wahl angenommen hat, erst dann zurücktreten, wenn der BR im Amt ist. Das ist aber in der konstituierenden Sitzung eben noch nicht der Fall. Somit kann dieses BR-Mitglied m.E. a) noch nicht zurücktreten und b) - sofern es dann unentschuldigt fehlt - auch nicht durch ein Ersatzmitglied ersetzt werden.

N
nicoline

17.04.2018 um 11:36 Uhr

BloodyBeginner, stimmt, da hast du in diesem Fall Recht. Ich bin gedanklich von der erstmaligen Wahl eines BR ausgegangen, was bei euch aber nicht der Fall ist. Sorry.

W
wdliss

17.04.2018 um 13:53 Uhr

Der Rücktritt kann jederzeit erklärt werden und zwar entweder vor dem BRV (zu dem Zeitpunkt noch nicht im Amt) oder aber vor dem Gremium, dass sich ja zur konstituierenden Sitzung versammelt hat. Somit ist für mich der Ablauf eigentlich in Ordnung. Im Prinzip kann man ja sowieso jederzeit die Wahl des BRV wiederholen, wenn man denn möchte und die Mehrheiten sich ändern. Deswegen macht es nicht wirklich Sinn, dass an Formalien festzumachen.

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