Teilnahme der JAV an der konstituierenden Sitzung des BR's?
Hi, kann / darf die JAV an der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates teilnehmen und in welcher stärke ist das möglich?
lg, Pandinus
Community-Antworten (5)
10.05.2006 um 12:00 Uhr
Laut Kommentierung im DKK ist die JAV einzuladen, ein Teilnahmerecht hat nur der/ die Vorsitzende. siehe §29 BetrVG
10.05.2006 um 12:14 Uhr
@Frank B. bei der konstituierenden Sitzung? Nur die neugewählten Betriebsräte und der Vorsitzender des Wahlvorstands! Und der verlässt nach Festlegung des Wahlleiters, der die weiteren Wahlen vornimmt, den Raum. Gruss Mona-Lisa
10.05.2006 um 12:31 Uhr
laut den §§29 und 67 hat die JAV schon grundsätzlich das Recht bei den Sitzungen teilzunehmen. Sofern ich das richtig verstanden habe. Sollten spezielle Ämter gewählt werden, die die jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis betreffen dürfen dann alle JAV Mitglieder teilnehmen.
10.05.2006 um 12:34 Uhr
Sie können an der konst. Sitzung teilnehmen, aber sie haben m.E. kein erzwingbares Recht. Da gilt auch für die SchwBV (obwohl der ein oder andere dieses Forums aus verständlichen Gründen anderer Meinung ist)!
10.05.2006 um 14:03 Uhr
Im DKK 10.Auflage ist zum §29 BetrVG einiges zur konst. Sitzung geschrieben, daher meine Aussage zur Teilnahme der JAV.
DKK= Däubler/Kittner/Klebe
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