Mitbestimmung bei Leiharbeitern?
Hallo, unsere GL will ohne den Betriebsrat zu fragen Leiharbeiter einstellen . Ist es richtig daß dies der Mitbestimmung des BR unterliegt ?
Danke!!!
Community-Antworten (2)
10.05.2006 um 01:18 Uhr
Ja, BR hat MBR gem § 99 BetrVG und um deine andere Frage auch gleich zu beantworten. Auch mehrarbeit muß gem. § 87 BetrVG beantragt werden. Häggi
10.05.2006 um 10:28 Uhr
Hallo lennepirat, siehe auch Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 14.
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