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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Mitarbeiter beim Gespräch nach Krankheit den Grund nennen?

W
Waupe1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo bin neu hier,und frisch gewählt. Also meine Frage. Eine Mitarbeiterin wahr jetzt 3 Wochen krank, heut war Ihr erster Tag. Sie wurde vom Teamleiter zum Gespräch gebeten. Vorher hat sie mich um Rat gefragt und ich hab aus dem Bauch entschieden. Sie wollte dem Teamleiter nicht sagen um welche Erkrankung es sich handelt. Ich habe Ihr gesagt das Sie das auch nicht muß. War das o.k.

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Community-Antworten (2)

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wnif

09.05.2006 um 18:40 Uhr

Hallo!

Ja, das war natürlich ok.

Bei Gesprächen dieser Art ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Auskünfte über die Ursache seiner Krankheit bzw. den aktuellen Stand der Genesung zu erteilen.

Der Arbeitgeber ist lediglich über die Tatsache der Arbeitunfähigkeit und ggf. deren Dauer zu unterrichten.

MfG

H
Häggi

10.05.2006 um 00:32 Uhr

hallo waupe 1,

deine Anrwort aus dem Bauch heraus war richtig. Was nützte sonst die ärztliche Schweigepflicht, wenn der AN seine Diagnose dem AG mitteil? Warst du bei dem Gespräch dabei? Kolleginnen haben ein Recht darauf ein BR ihres Vertrauens mitzunehmen. Möglicherweise weiß der BR auch was von schlechten Arbeitsbedingungen (Lärm,Hitze,Kälte,zugluft, etc.) als Ursache fur die Arbeitsunfähigkeit.

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