Wahlvorstand vom Betriebsrat gewählt bzw. festgelegt - ist das rechtens?
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Die Betriebsratswahl hat nun bei uns gestern stattgefunden. Der Wahlvorstand hat im warsten Sinne des Wortes gewonnen. Jetzt habe ich als Wähler mal die Frage ob es korrekt ist, dass der Wahlvorstand vom alten Betriebsrat gewählt oder festgelegt wurde. Hat das seine Richtigkeit?? Kann man da nach der Wahl noch einen Einspruch geltend machen.
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Dürfen eigentlich Abteilungsleiter wählen (keine Prokuristen!) sondern eben i.V.
Community-Antworten (5)
09.05.2006 um 14:37 Uhr
Zu 1. schau mal die § 28 und 29 der Wahlordnung an.
Zu 2. Sie dürfen wählen, wenn sie Arbeitnehmer im Sinne § 5 des BetrVG's sind.
09.05.2006 um 15:18 Uhr
Also da es ja wohl vorher einen BR gab, würde ich eher in den §§ 16 oder 17a BetrVG nachschauen, oder Rollie, was meinst Du?
@ Paula, zu 1.: es ist nicht nur korrekt, sondern sogar vom Gesetz so vorgeschrieben.
09.05.2006 um 15:52 Uhr
Vergeß meine Antwort zur Wahlordnung ganz einfach, ich glaube, heute ist nicht mein Tag.
09.05.2006 um 15:58 Uhr
@Rollie Doch heute ist Dein Tag! Du kommst ganz gross raus...und oft und viel. ;-)
09.05.2006 um 15:58 Uhr
Danke Euch!
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