Erstellt am 09.05.2006 um 12:37 Uhr von Rollie
Zu 1. schau mal die § 28 und 29 der Wahlordnung an.
Zu 2. Sie dürfen wählen, wenn sie Arbeitnehmer im Sinne § 5 des BetrVG's sind.
Erstellt am 09.05.2006 um 13:18 Uhr von w-j-l
Also da es ja wohl vorher einen BR gab, würde ich eher in den §§ 16 oder 17a BetrVG nachschauen, oder Rollie, was meinst Du?
@ Paula,
zu 1.: es ist nicht nur korrekt, sondern sogar vom Gesetz so vorgeschrieben.
Erstellt am 09.05.2006 um 13:52 Uhr von Rollie
Vergeß meine Antwort zur Wahlordnung ganz einfach, ich glaube, heute ist nicht mein Tag.
Erstellt am 09.05.2006 um 13:58 Uhr von Kölner
@Rollie
Doch heute ist Dein Tag! Du kommst ganz gross raus...und oft und viel.
;-)
Erstellt am 09.05.2006 um 13:58 Uhr von Paula