1. Die Betriebsratswahl hat nun bei uns gestern stattgefunden. Der Wahlvorstand hat im warsten Sinne des Wortes gewonnen. Jetzt habe ich als Wähler mal die Frage ob es korrekt ist, dass der Wahlvorstand vom alten Betriebsrat gewählt oder festgelegt wurde. Hat das seine Richtigkeit?? Kann man da nach der Wahl noch einen Einspruch geltend machen.

2. Dürfen eigentlich Abteilungsleiter wählen (keine Prokuristen!) sondern eben i.V.