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Nachträgliche Regelung von mitbestimmungspflichtigen Veränderungen - was kann der neue BR tun?

EL
Ernst Lustig
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es eigentlich auch für den Arbeitgeber so etwas wie eine Betriebliche Übung? Wenn z.B. der AG vor Jahren ein mitbestimmungspflichtige Veränderung eingeführt hat, ohne den BR zu unterrichten, und ohne das der BR sich dazu geäußert hat. Kann der (neue) BR da irgendetwas machen? Und sei es auch nur das nachträgliche Erzwingen einer BV, oder kann der AG hier so etwas wie die Betriebliche Übung anführen? Wird das vielleicht unterschiedlich gehandhabt?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

3.244012

Community-Antworten (12)

H
häggi

09.05.2006 um 00:59 Uhr

Na du bist ja lustig.Es gibt sowas wie eine betr. Übung. Ist sie für euch positiv-lassen. Ist sie negativ kann der BR bei Echten Mitbestimmungstatbeständen jederzeit eine BV verlangen(und auch erzwingen) häggi

S
sh_9260

09.05.2006 um 01:02 Uhr

dem kann ich nur zustimmen. Mitbestimmungsrechte können nicht verjähren oder ähnlich. Ihr könnt jederzeit eure Mitbestimmungsrechte nach §87 geltent machen.

R
Rollie

09.05.2006 um 12:34 Uhr

So 100 % teil ich die Meinung nicht.

Ich kann als BR nicht hingehen, und mich Jahre später darüber beschweren, das der AG etwas eingeführt hat, es aber jahrelang geduldet habe, denn die Duldung kann auch als Zustimmung gewertet werden können.

Das soll aber nicht heißen, dass der Betriebsrat nicht die Möglichkeit hat, bei mitbestimmungspflichtigen Sachen den AG aufzufordern, eine gemeinsame Regelung zu schaffen.

W
w-j-l

09.05.2006 um 16:08 Uhr

Also Du widersprichst Dir ja selbst Rollie.

Ich sehe die Gesetzessystematik auch ein wenig anders als Du. Bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist der AG verpflichtet den BR zu beteiligen. Tut er das nicht oder weigert er sich, führt man ein Mitbestimmungssicherungsverfahren.

Es geht jederzeit, eine Regelung einzufordern.

@ häggi Wenn die "betriebliche Übung" positiv für die AN ist, dann hindert den AG doch nichts daran sie aufzuschreiben und seine Unterschrift drunter zu setzen, oder?

@Ernst Lustig, werde doch mal konkreter, um was es sich handelt. Dann können auch Antworten und Hilfen konkreter werden .......

K
Kölner

09.05.2006 um 16:11 Uhr

@w-j-l Wir wissen aber alle, dass die "betriebliche Übung" im Zweifel nur wenig Pfifferlinge wert ist!

PS: Das Wort "aber" ist in diesem Äußerungskontext nicht als Gegensatz zu den Antworten meines - mitunter - sehr geschätzten Forumskorrektivs "w-j-l" zu verstehen. Eher sehe ich dieses "aber" als - dem Sinn nach - als Ergänzung! Und selbst wenn wir mal nicht einer Meinung sind haben wir uns besonders lieb!

W
w-j-l

09.05.2006 um 16:23 Uhr

Sag ich doch Kölner, oder hast Du in meiner Antwort etwas anderes gelesen?

EL
Ernst Lustig

09.05.2006 um 19:24 Uhr

Vielen Dank allen. :-)

Hallo w-j-l das alles aufzuzählen sprengt etwas den Rahmen hier. Ich drücke mich mal so aus, von Automatisierung über ein Bewertungssystem bis zu einigermaßen willkürlicher Lohngestaltung kann man alles finden. Es gibt nur relativ wenige Dinge, die mit BV geregelt wurden, wird ein hartes Stück Arbeit.

K
Kölner

09.05.2006 um 19:42 Uhr

@w-j-l Natürlich hast Du nichts anderes gesagt. Natürlich habe ich Dich nicht korrigieren wollen. Natürlich hast Du es bereits gesagt. Natürlich bin ich der Wiederholer. ;-)

W
w-j-l

09.05.2006 um 20:37 Uhr

nix für ungut Kölner, mich hat nicht Dein Beitrag, nur das Wort "aber" irritiert.

K
Kölner

09.05.2006 um 20:45 Uhr

@w-j-l Ich habe mich in meiner Antwort von 14:11 korrigiert!

L
Lotte

09.05.2006 um 22:52 Uhr

Auch wenn ich mich jetzt fürchterlich blamiere: Was ist eine betriebliche Übung? In meinem BetrVG steht dazu nur der Satz: Im Verhältnis von betrieblichen Einheitsregelungen, Gesamtzusagen und der betrieblichen Übung zu den Normen einer BV gilt das Günstigkeitprinzip. Das erklärt aber leider nicht was eine bÜ ist.

EL
Ernst Lustig

10.05.2006 um 22:57 Uhr

Hallo Lotte,

Nein, so schnell blamiert man sich nicht. Es gibt (fast) keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

Landläufig ist die Betriebliche Übung unter dem etwas unkorrekten Begriff "Gewohnheitsrecht" bekannt.

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