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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bin nach BR-Wahl versetzt worden. Kann ich mich dagegen wehren?

D
daro
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Firma hat dieses Jahr erstmals einen BR gegründet. In diesen wurde ich gewählt. Sofort nach Bekanntgabe der Ergebnisse wurde mir vom AG meine Versetzung in einen ca 100 km entfernten BT angekündigt. Diese Stelle besetzt zzt ein befr AV der nicht verlängert wird und an meinem bisherigen Standort erfolgt eine Neueinstellung.Außerdem wurde eine regelmäßige Teilnahme an der BRarbeit auf Grund der betr. Struktur am neuen AP in Frage gestellt. Kann ich mich dagegen wehren?

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Community-Antworten (4)

P
Petrus

08.05.2006 um 22:39 Uhr

Schalte doch bitte mal die Gewerkschaft ein. Nach meiner Meinung darf dich der AG nicht an der Teilnahme der Sitzungen nicht hindern. Für BR.-Arbeit kannst du dir eine Zeit nehmen wenn duz Vorsitzender bist. Ich meine als BR darfst du auch nicht versetzt werden, zumindest nicht ohne ganz triftigen Grund.

N
nidis

09.05.2006 um 11:10 Uhr

Hallo daro! Erste einmal muss der AG die Versetzung gemäß § 99 BetrVG beim Betriebsrat "beantragen". Dieser hat das Recht, der Versetzung zu widersprechen. Diesen Widerspruch muss der AG dann vom Gericht ersetzen lassen. Er muss erst einmal begründen warum er dich 100 km versetzt um dann eine Neueinstellung in deinem Unternehmen tätigt. Dann müsste man nachsehen, ob die Versetzung zu einem Verlust deines BR Mandates führt. Wenn ja, kann der AG dich eh nur mit der Zustimmung des BR versetzen. Ich denke, dass du mehr als gute Chancen hast. Der BR soll hier auf die Barrikaden gehen und dem AG Dampf unterm Hintern machen. Ich sehe dies als erste Prüfung für euch um dem AG zu zeigen, dass er mit euch nicht machen kann was er will. Gruß nidis

K
Kölner

09.05.2006 um 12:19 Uhr

@daro Wie wäre es, wenn Du persönlich der Versetzung widersprichst?

Es ist doch sekundär, ob der BR ein Anhörungsverfahren nach § 99 BetrVG vornimmt oder nicht. Die Frage ist nur, schafft es dieser BR sich gegen eine solche Versetzung, dem Widerspruch dagegen und einer anschließenden Änderungskündigung mit der Hilfe des BR und dem § 103 BetrVG zu widersetzen.

B
Bosco

09.05.2006 um 23:24 Uhr

Hallo BR-Kollegen,

mir gehts ähnlich, bin erneut in den BR und GBR gewählt worden und soll nun, nach 26 jähriger Betriebszugehörigkeit in leitender Funktion, in einen ca. 40 km entfernten Betrieb versetzt werden. Mein derzeitiger Arbeitsplatz soll personell reduziert bzw. wegrationalisiert werden.

Muss ich das akzeptieren, oder soll/kann ich mich dagegen wehren.

Ist mein Betriebsrsatsmandat bei Versetzung verwirkt???

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