1-Euro Job - wahlberechtigt?
Hallo, sind AGh`s bzw. die sogenannten 1-Euro Jobber in unserem Unternehmen wahlberechtigt
Community-Antworten (2)
08.05.2006 um 20:34 Uhr
1 Euro Kräfte sind keine ## Arbeitnehmer ## im Sinne der Gesetzes. Sie nicht wahlberechtigt. AGh´s ? Kenn ich nicht.
Guckst Du hier:
BetrVG § 7 Wahlberechtigt sind alle ## Arbeitnehmer ## des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
BetrVG § 5 Abs. 1 Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
08.05.2006 um 21:05 Uhr
Ween du mir sagst was AGH's sind sage ich dir die Antwort.
Die Antwort von Nils zweifele ich an.
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