Hi, Kollegen!

Ich bin Wahlvorstand (und BR-Mitglied) und habe eine Frage zur konstituierenden Sitzung, die diese Woche stattfinden wird.
Wir könnten laut Gesetz zwei Betriebsräte freistellen, allerdings zeichnet sich ab, dass es zwei Lager gibt:
Die einen wollen nur einen Freigestellten, die anderen zwei.

Meine Frage: Wird bereits in der konst. Sitzung darüber debattiert und beschlossen? Oder werden in dieser Sitzung außer den Wahlen des Vorsitzenden und Stellvertreters gar keine weiteren Entscheidungen getroffen? Würde dieses Thema also erst in der ersten BR-Sitzung behandelt?

Und: Könnte in der konst. Sitzung jemand den Antrag stellen,
die Tagesordnung um den Punkt "Wollen wir ein oder zwei Freigestellte" erweitern?


Lieben Dank,

ole