W.A.F. LogoSeminare

Entscheidungen über Freistellung bereits in der konstituierenden Sitzung?

O
OLE
Nov 2016 bearbeitet

Hi, Kollegen!

Ich bin Wahlvorstand (und BR-Mitglied) und habe eine Frage zur konstituierenden Sitzung, die diese Woche stattfinden wird. Wir könnten laut Gesetz zwei Betriebsräte freistellen, allerdings zeichnet sich ab, dass es zwei Lager gibt: Die einen wollen nur einen Freigestellten, die anderen zwei.

Meine Frage: Wird bereits in der konst. Sitzung darüber debattiert und beschlossen? Oder werden in dieser Sitzung außer den Wahlen des Vorsitzenden und Stellvertreters gar keine weiteren Entscheidungen getroffen? Würde dieses Thema also erst in der ersten BR-Sitzung behandelt?

Und: Könnte in der konst. Sitzung jemand den Antrag stellen, die Tagesordnung um den Punkt "Wollen wir ein oder zwei Freigestellte" erweitern?

Lieben Dank,

ole

3.47104

Community-Antworten (4)

P
pit47

08.05.2006 um 14:50 Uhr

Hallo ole, nachdem der BR-Vorsitzende und sein Vertreter gewählt worden sind, kann der BR neue TO-Punkte beschließen, auch die Wahl der Freigestellten (§ 29 BetrVG).

W
Werner

08.05.2006 um 14:52 Uhr

Hallo ole, Von ihrer beruflichen Tätigkeit "sind" mindestens "freizustellen" in Betrieben mit in der Regel. Das sagt doch klar aus das freizustellen "ist" nicht kann.

O
OLE

08.05.2006 um 14:55 Uhr

Hallo, Werner,

"sind" heißt aber auch nicht "muss". Meines Wissens beschließt darüber der BR.

Gruß, ole

V
viktor

08.05.2006 um 14:55 Uhr

Der Punkt der Freistellung muss mit dem Arbeitgeber erörtert werden. Dabei hat laut BAG-Rechtssprechung jedes Mitglied des Betriebsrats Anspruch darauf, diesen Punkt mit dem AG zu beraten. Daraus ergibt sich, das der AG zu einer ordentlichen Sitzung einzuladen ist.

Aus meiner Sicht ist es zwar zulässig, keinen oder nur einen BR freizustellen. Beschließen kann man dies aber nicht, wenn genügend BR bereit wären dies zu tun. Sogesehen ist der § 38 BetrVG eine Mindestnorm; eine abweichende Regelung nach unten aus meiner Sicht jedenfalls eine unzulässige Auslegung des Gesetzes.

Beachte: Bei mehreren Wahlvorschlägen zur Freistellung wird nach dem Verhältniswahlprinzip abgestimmt.

Ihre Antwort