Erstellt am 08.05.2006 um 13:04 Uhr von pit47
Hallo Nicki,
nach meiner Meinung gibt es für den Sonderurlaub keinen rechtlichen Anspruch.
Erstellt am 08.05.2006 um 13:46 Uhr von DocPille
Hallo,
Lt.JArbSchG §10 hat der Arbeitgeber den Azubi den Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschussprüfung freizustellen.
Erstellt am 08.05.2006 um 16:04 Uhr von Fayence
@ DocPille
Dir ist aber schon klar, dass sich das JArbSchG nur auf z.B. Azubis unter 18 bezieht?!
@ Nicki
Einen generellen Rechtsanspruch auf Freistellung vor einer Prüfung gibt es nicht; Ausnahme siehe §10 JArbSchG.
Eine solche Regelung könnte jedoch per Tarifvertrag oder BV getroffen worden sein! Es gibt in der Tat Tarifverträge, die 5 Tage Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung vorsehen! Ob das für Euch in Betracht kommt, müsstet Du dann einmal abklären.
Erstellt am 08.05.2006 um 16:11 Uhr von Nicki
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe.
Unsere Azubis sind alle über 18 und wir haben auch keine Tarifverträge die das mit dem 5 Tage Sonderurlaub regelt.
Dann werde ich wohl mitteilen das es nur 1 Tag gibt.
Guß,
Nicki
Erstellt am 08.05.2006 um 21:05 Uhr von Fayence
Nicki,
und wo nimmst Du den einen Tag her???
Der zitierte §10 steht im Jugendarbeitsschutzgesetz und dieses zählt für über 18jährige nicht!!
Erstellt am 08.05.2006 um 22:30 Uhr von DocPille
Hallo,
natürlich hat Fayence ... wieder Recht.Dieser eine Tag gilt nur für nicht volljährige Azubis.
Ein kleiner Tipp wo sehr viel füe Azubis zu finden ist:
http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114712016304329/doc225367A.html
Erstellt am 09.05.2006 um 09:31 Uhr von Nicki
@ Fayence
sorry, ich habe da was durcheinander geschmissen.
Sie haben natürlich recht. Der 1 Tag ist natürlich auch hinfällig.
Ich bedanke mich noch mal für ihre aller Hilfe.
Vile Grüße,
Nicki