Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub für Azubis?
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen. Einige Azubis von uns haben bald Prüfungen. Jetzt fragte mich einer, ob es Sonderurlaub geben würde um sich auf diese Prüfungen vorzubereiten. Er hätte gehört das es bis zu 5 Tagen geben würde.
Meines wissens gibt es Sonderurlaub nur zum Zwecke von Fort-und Weiterbildung, aber nicht um sich auf Prüfungen seiner normalen Ausbildung vorzubereiten.
Für jede Hilfe wäre ich dankbar.
Gruß,
Nicki
Community-Antworten (7)
08.05.2006 um 15:04 Uhr
Hallo Nicki, nach meiner Meinung gibt es für den Sonderurlaub keinen rechtlichen Anspruch.
08.05.2006 um 15:46 Uhr
Hallo,
Lt.JArbSchG §10 hat der Arbeitgeber den Azubi den Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschussprüfung freizustellen.
08.05.2006 um 18:04 Uhr
@ DocPille
Dir ist aber schon klar, dass sich das JArbSchG nur auf z.B. Azubis unter 18 bezieht?!
@ Nicki Einen generellen Rechtsanspruch auf Freistellung vor einer Prüfung gibt es nicht; Ausnahme siehe §10 JArbSchG.
Eine solche Regelung könnte jedoch per Tarifvertrag oder BV getroffen worden sein! Es gibt in der Tat Tarifverträge, die 5 Tage Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung vorsehen! Ob das für Euch in Betracht kommt, müsstet Du dann einmal abklären.
08.05.2006 um 18:11 Uhr
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe. Unsere Azubis sind alle über 18 und wir haben auch keine Tarifverträge die das mit dem 5 Tage Sonderurlaub regelt. Dann werde ich wohl mitteilen das es nur 1 Tag gibt.
Guß, Nicki
08.05.2006 um 23:05 Uhr
Nicki, und wo nimmst Du den einen Tag her???
Der zitierte §10 steht im Jugendarbeitsschutzgesetz und dieses zählt für über 18jährige nicht!!
09.05.2006 um 00:30 Uhr
Hallo,
natürlich hat Fayence ... wieder Recht.Dieser eine Tag gilt nur für nicht volljährige Azubis.
Ein kleiner Tipp wo sehr viel füe Azubis zu finden ist:
http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114712016304329/doc225367A.html
09.05.2006 um 11:31 Uhr
@ Fayence
sorry, ich habe da was durcheinander geschmissen. Sie haben natürlich recht. Der 1 Tag ist natürlich auch hinfällig. Ich bedanke mich noch mal für ihre aller Hilfe.
Vile Grüße, Nicki
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