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Kostenübernahme des Arbeitgebers für AZUBI - Lehrmittel?

J
julianeb85
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich mit der Kostenübernahme des Arbeitgebers für Lehrmaterialien wie Bücher etc. und Seminarfahrten? Können Sie mir darüber Informationen geben? Muss der Azubi nach Schulunterrichtm der zum Beispiel am Freitag bis 13.55 Uhr geht noch in die Firma? Wie ist die rechtliche Lage?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe,

Mit freundlichen Grüßen

Juliane Baudisch JAV Berlin Tourismus Marketing GmbH Tel: 030 - 26 47 48 820

2.90002

Community-Antworten (2)

P
pit47

08.05.2006 um 14:57 Uhr

Hallo julianeb85, die Kosten hat der AG zu übernehmen. Arbeiten nach dem Schulbesuch sollte im Ausbildungsvertrag geregelt sein.

D
DocPille

08.05.2006 um 15:51 Uhr

Hallo Julianeb85,

lt.JArbSchG §9 hat darf der Ag den Jugendlichen nicht mehr beschäftigen wenn:

2.an einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens je 45Min.einmal in der Woche.

Das kann man sich ja dann ausrechnen

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