Wer darf Wahlvorschläge annehmen?
Hallo, was geschieht, wenn ein gültiger Wahlvorschlag bei einem Mitglied des Wahlvorstands eingereicht wurde und der ihn aber nicht ordentlich weitergereicht hat. Der Name erscheint deshalb nicht auf der Vorschlagliste. Wer darf Wahlvorschläge annehmen? Der betreffende ist nicht Vorsitzender oder Stellvertreter des Wahlvorstandes.
Community-Antworten (3)
08.05.2006 um 13:19 Uhr
Der Wahlvorschlag muss bei der im Wahlausschreiben genannten Adresse abgegeben werden.
08.05.2006 um 13:39 Uhr
Benjamin, jeder vom Wahlvorstand kann den Wahlvorschlag annehmen und quittieren. Der Wahlvorschlag ist, sollte er als in Ordnung eingestuft sein, gültig.
08.05.2006 um 14:46 Uhr
noch einmal an Benjamin. Deine Frage verstehe ich so, dass lediglich ein Kandidat bekundet hat, sich auf eine Vorschlagsliste eintragen zu lassen?? Grundsätzlich ist es aber so, das nicht der Wahlvorstand die Wahlvorschlagsliste erstellt. Dies müssen die Kandidaten schon selbst tun. Natürlich kann auch ein Wahlvorstandsmitglied selbst kandidieren und als solcher die Vorschlagsliste erstellen. Das Vorstandsmitglied hätte Dir sagen können, wer für die Liste zuständig ist (sollte er mitbekommen haben). Ist die Liste dann fertig erstellt (mit allen Unterschriften der Kandidaten und Stützunterschriften) wird sie beim Wahlvorstand eingereicht.
Wenn Du nicht auf der Liste stehst aber die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist, kannst Du selbst einen Wahlvorschlag einrichen. Wie dieser aussehen muss und wieviele Unterschriften erforderlich sind, kannst Du in der Wahlhilfesoftware der W.A.F. und dem Wahlausschreiben ersehen.
Verwandte Themen
Anzahl & Form d. Unterstützungsunterschriften ( vereinfachte 1-stufige Wahl )
Hallo zusammen! Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstands und die kommende Wahl ist die erste, die ich in dieser Funktion versuche sauber über die Bühne zu bringen. Wir wenden das vereinfachte einstufi
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
ÄlterHallo zusammen, bei uns steht die BR-Wahl am Mi, 04.11. an, nach vereinfachtem Wahlverfahren. Ergibt sich damit automatisch der Mi, 28.10. als frühestmöglicher Termin für die Veröffentlichung der be
Fristen (Wahlvorschläge, Ende Einreichnungsfrist)
ÄlterLieber Otto, besten Dank für die fundierte Antwort, habe es in diesem Sinne vermutet. Ich hätte noch eine abschließende Frage: Wahl nach § 14a Nr. 3 BetrVG, demnach lt. § 36 WO. Ich komme ni
Fehler in der Wahlausschreibung, falsche Frist - Heilbar?
ÄlterHallo liebe BR's, wir führen das vereinfachte Wahlverfahren, einstufig durch. Jetzt ist mir aufgefallen, dass der Termin der Stimmabgabe nicht stimmt. Nach § 36 Abs. 1 WO i.V.m. ³ 14a Abs. 3 Satz 2
Wahlausschreibung, falsche Fristen. Heilbar? Sorry, Frage wieder hochgeschubst
ÄlterHallo liebe BR's, hat keiner eine Idee? wir führen das vereinfachte Wahlverfahren, einstufig durch. Jetzt ist mir aufgefallen, dass der Termin der Stimmabgabe nicht stimmt. Nach § 36 Abs. 1 WO i.V.