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Wer darf Wahlvorschläge annehmen?

B
Benjamin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, was geschieht, wenn ein gültiger Wahlvorschlag bei einem Mitglied des Wahlvorstands eingereicht wurde und der ihn aber nicht ordentlich weitergereicht hat. Der Name erscheint deshalb nicht auf der Vorschlagliste. Wer darf Wahlvorschläge annehmen? Der betreffende ist nicht Vorsitzender oder Stellvertreter des Wahlvorstandes.

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Community-Antworten (3)

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viktor

08.05.2006 um 13:19 Uhr

Der Wahlvorschlag muss bei der im Wahlausschreiben genannten Adresse abgegeben werden.

M
Mona-Lisa

08.05.2006 um 13:39 Uhr

Benjamin, jeder vom Wahlvorstand kann den Wahlvorschlag annehmen und quittieren. Der Wahlvorschlag ist, sollte er als in Ordnung eingestuft sein, gültig.

V
viktor

08.05.2006 um 14:46 Uhr

noch einmal an Benjamin. Deine Frage verstehe ich so, dass lediglich ein Kandidat bekundet hat, sich auf eine Vorschlagsliste eintragen zu lassen?? Grundsätzlich ist es aber so, das nicht der Wahlvorstand die Wahlvorschlagsliste erstellt. Dies müssen die Kandidaten schon selbst tun. Natürlich kann auch ein Wahlvorstandsmitglied selbst kandidieren und als solcher die Vorschlagsliste erstellen. Das Vorstandsmitglied hätte Dir sagen können, wer für die Liste zuständig ist (sollte er mitbekommen haben). Ist die Liste dann fertig erstellt (mit allen Unterschriften der Kandidaten und Stützunterschriften) wird sie beim Wahlvorstand eingereicht.

Wenn Du nicht auf der Liste stehst aber die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen ist, kannst Du selbst einen Wahlvorschlag einrichen. Wie dieser aussehen muss und wieviele Unterschriften erforderlich sind, kannst Du in der Wahlhilfesoftware der W.A.F. und dem Wahlausschreiben ersehen.

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