Arbeiten trotz Freistellung
Wenn keine oder nur wenig BR -Arbeit ansteht, darf ein Freigestelltes BR -Mitglied dann in seiner vorherigen Beschäftigung arbeiten verrichten ?
Community-Antworten (17)
14.06.2018 um 14:53 Uhr
ein freigestelltes BRM ist von der ArbeitsPFLICHT freigestellt. Wüßte also erst einmal nicht, wieso das nicht gehen sollte.
14.06.2018 um 15:07 Uhr
Das würde ich nur im Notfall machen! Wenn keine direkte Betriebsratsarbeit anliegt, gibt es doch immer genug zum recherchieren bezüglich Themen die Euch beschäftigen!
14.06.2018 um 15:31 Uhr
Ich kann mir das nicht vorstellen. Der BR sollte auch den Anspruch haben, selbst Veränderungen anzustoßen - also von seinem Initiativrecht Gebrauch machen. Und das bedarf guter Vorbereitung.
14.06.2018 um 15:41 Uhr
Um die gestellte Frage zu beantworten: "Ja!"
14.06.2018 um 16:06 Uhr
Im Fitting steht unter §38 Absatz 84 Widmet sich ein freigestelltes BRMitg. während der Arbeitszeit anderen als seinen betriebsverfassungsrechlichen Aufgaben, so kann dieses uUeine grobeAmtspflichtverletzung darstellen. was nun ?? Arbeiten Ja Nein ???
14.06.2018 um 16:10 Uhr
Zitat (Christax): "... so kann dieses u. U. ..."
"kann"... "unter Umständen" ...
Frage war: "Wenn keine oder nur wenig BR -Arbeit ansteht ..."
14.06.2018 um 16:35 Uhr
Danke so sehe ich das auch
14.06.2018 um 16:51 Uhr
,,Das freigestellte BRM ist verpflichtet sich den betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben zu widmen, insbesondere den ihm durch BR Beschluss generell oder im Einzelfall übertragenen Angelegenheiten." Däubler / Kittner ...also ist zwischen durch arbeiten nicht erlaubt. Man betrügt quasi den Betriebsrat um die Arbeitsleitung des freigestellten BRM. Ein guter Grund für eine Abwahl! Und dann jemand freistellen der die Aufgaben des freigestellten BRM erkennt und sie ernst nimmt!
14.06.2018 um 16:59 Uhr
Moreno, wenn die anderen BRM im Gegensatz zum Freigestellten der Meinung sind, dass BR-Arbeit liegen bleibt, dann gebe ich Dir Recht. Davon steht in der Ausgangsfrage aber nichts. Chritstax, wenn das öfter vorkommt, würde ich mich allerdings fragen, wieso so wenig Arbeit anliegt. Seid Ihr so fantastisch organisiert? Ist der Chef so lieb? Oder seht Ihr bei manchen Themen nicht so genau hin?
14.06.2018 um 17:02 Uhr
@Altermann wo kein Kläger da kein Richter das ist überall so! Aber der findet sich ja manchmal schnell :-)
14.06.2018 um 17:12 Uhr
Zitat (moreno): ",,Das freigestellte BRM ist verpflichtet sich den betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben zu widmen, insbesondere den ihm durch BR Beschluss generell oder im Einzelfall übertragenen Angelegenheiten." Däubler / Kittner ...also ist zwischen durch arbeiten nicht erlaubt."
Ja, und wenn dann tatsächlich mal der Fall sein sollte, dass "keine oder nur wenig BR -Arbeit ansteht" (weil der BR so fantastisch organisiert ist), dann hat das freigestellte BRM sich in das Scriptorium zu begeben und handschriftliche Kopien der Niederschriften der vergangenen Amtszeit anzufertigen und im Däubler die Rechtschreibung bezüglich "ss" oder "ß" zu korrigieren!
Sonst kommt noch jemand und leitet eine Beschlussverfahren gegen das freigestellte BRM ein, wegen grober Amtspflichtverletzung ("Hat gearbeitet obwohl nichts zu tun war").
14.06.2018 um 17:20 Uhr
Pjöööng es kann niemals keine Arbeit anstehen wenn man seine Freistellung ernst nimmt. Aber wenn ein freigestelltes BRM oft an seinem Arbeitsplatz zu finden ist, kann ich mir schon vorstellen, dass sich einige fragen ob er zurecht frei gestellt wurde oder ob man jemand anderes nimmt. An ein Beschlussverfahren wegen grober Amtspflichtverletzung glaube ich auch nicht. Aber wenn der BR ihm das Vertrauen der Freistellung entzieht ist dies bestimmt auch nicht so schön!
14.06.2018 um 18:22 Uhr
Die Freistellung erfolgte auf Grund des §38 wir sind 210 Mit Arbeiter im Betrieb wir brauchten bis jeztzt keine Freistellung.
14.06.2018 um 23:00 Uhr
wir brauchten bis jeztzt keine Freistellung Jetzt habt ihr aber eine und die solltet ihr schon ausfüllen. Bist du BR Vorsitzender?
14.06.2018 um 23:54 Uhr
ja ich bin BRV
14.06.2018 um 23:56 Uhr
Zitat (moreno): "es kann niemals keine Arbeit anstehen wenn man seine Freistellung ernst nimmt"
Das kannst Du sicherlich belegen? HastDu da seriöse Daten?
14.06.2018 um 23:57 Uhr
wir müssen jetzt laut §38 eine Freistellung einrichten
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