Erstellt am 05.05.2006 um 22:18 Uhr von sh_9260
Aus deiner Frage interpretiere ich das du der Wahlvorstand bist.
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(1) Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Betriebsrats zu der nach § 26 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen. Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet die Sitzung, bis der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
d.H. du veranlasst die Wahl des Wahlleiters und lässt dann die BR's sich selber streiten.
Erstellt am 06.05.2006 um 18:32 Uhr von Suse
Ja, das ist mir soweit schon bewusst.
Da ich aber damit rechne wieder in den BR gewählt zu werden und sich als Wahlleiter in der konstituierenden Sitzung niemand finden wird, bleibt wohl auch das an mir hängen. Oder ist das schon das erste Fettnäpfchen?
Da fällt mir noch eine Frage ein. Wie hat die Wahl der freizustellenden abzulaufen? Wir haben 2 VK zu vergeben und würden sie gern wieder aufteilen.
Genau "wieder". Das hatten wir in der letzten Periode schon, aber da gab es reichlich Auseinandersetzungen, wir haben sie per geheimer Wahl bestimmt, die Drohung zur Anfechtung wurde dann allerdings nicht umgesetzt.
Diesmal möchte ich diesem Bad in Streß und Schweiß entgehen und mit perfekter Vorbereitung glänzen. Deshalb die vielen Fragen.
Suse