Erstellt am 05.05.2006 um 20:50 Uhr von Kölner
uffuff.
Erst mal einen Beschluss fassen, wie viele Freistellungen nicht geteilt werden sollen und dann wählen....
Hugh!
Erstellt am 05.05.2006 um 20:51 Uhr von Fayence
Hallo Lotte,
es ist natürlich möglich, Freistellungen auf mehrere Personen aufzuteilen. Dieses müsste aber auch erst einmal beschlossen werden.
Ich hoffe, Du hast einen Kommentar zur Hand (Fitting, Däubler, Richardi). Dort steht einiges zum Thema Freistellungen geschrieben, auch zum Wahlprocedere.
Erstellt am 05.05.2006 um 20:55 Uhr von sh_9260
Die Wahl der Freistellungen funktioniert genauso wie die BRWahl ansich.
Wenn mehr als eine Wahlvorschlagsliste eingereicht wird gibt es eine Verhältniswahl. Jeder BR hat das Recht eine Wahlvorschlagsliste einzureichen. Ausgezählt wird in dem Fall nach d'Hondt, die Geschlechterminderheit muss nicht berücksichtigt werden.
Erstellt am 05.05.2006 um 21:01 Uhr von Lotte
Ihr seid ja wirklich toll! So schnelle Antworten.
Aber verstehe ich das richtig? Wenn die andere Liste nicht will, dass Freistellungen nicht geteilt werden, dann könnten wir aufgrund des Mehrheitsverhältnisses nichts machen? Obwohl unsere Liste nach Auswertung der Wahl der Freistellungen nach d'Hond eine Freistellung besetzen könnte?
Das verstößt aber ganz und gar gegen mein Indianergerechtigkeitsgefühl.
Da kann ich ja nur noch hoffen, dass wir nächste Woche die Mehrheit bekommen
Erstellt am 05.05.2006 um 21:04 Uhr von Lotte
Danke sh_9260, Du bist ein echter Gerechtigkeitswiederhersteller,
habe ich doch zu langsam getippt und Deine Antwort zu spät gelesen.
Also können wir doch einen Wahlvorschlag einreichen auf dem mehr Personen stehen als es Freistellungen gibt?
Auf unserem stehen dann z.B. 5 Personen und auf dem der anderen Liste 3?
Erstellt am 05.05.2006 um 21:05 Uhr von Fayence
Entspricht aber trotzdem dem demokratischen Grundgedanken! Und eines nicht vergessen...
Die Freistellungen sollten im Vorfeld mit dem AG besprochen werden!
Erstellt am 05.05.2006 um 21:08 Uhr von Lotte
@sh_9260
@Fayence
@Kölner
Also wie denn jetzt, wer von Euch hat denn jetzt recht?
Erstellt am 05.05.2006 um 21:12 Uhr von Fayence
lotte,
so einfach wie sh_9260 sich das vorstellt bzw. Du Deine Schlüsse aus seiner Antwort gezogen hast, geht das nicht!
Fitting, 22. Aufl. §38 RN 13
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang statt Vollfreistellungen Teilfreistellungen vorgenommen werden sollen, trifft der BR nach Beratung mit dem AG durch Beschluss.
Die Entscheidung, ob, wie viele und in welchem zeitlichen Umfang Teilfreistellungen vorgesehen werden sollen, hat der BR vor der Durchführung der Wahl zu treffen.
Ich sag doch, Kommentierung lesen! ;-)
Erstellt am 05.05.2006 um 21:25 Uhr von Kölner
@Lotte
Die grossen Geister des Gesetzes haben sich nicht die Mühe gemacht, Ihre Gesetze in der Praxis auszuprobieren.
Viele, viele Monde mussten erst ins Land ziehen, damit grosse Geister sagten, was richtig und was falsch ist, was das Gesetz will und was das Gesetz nicht will.
Diese Entscheidungen der grossen Geister haben eine Handvoll kluger Männer gesammelt und in grosse Bücher geschrieben.
Diese Bücher wurden dann gekauft von Wissenden und Unwissenden. Die Kunst ist nur, sich vom Unwissenden zum Wissenden zu wandeln.
Hugh.
Erstellt am 05.05.2006 um 21:29 Uhr von Lotte
@Fayence
@Kölner
Leider habt Ihr recht.
Ich hab kein Fitting, aber in meinem (10. Aufl.) von Gnade steht unter §38 auch: Die Schaffung von Teilfreistellungen erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss.
Aber verstehen tu ich das nicht, denn gerecht ist es nicht und demokratisch auch nur bedingt. (Hugh!) Für die anderen wäre es ja auch gemein, wenn wir dann, wenn wir die Mehrheit erhalten sollten, alle Freistellungen teilen wollten. Obwohl ich jetzt natürlich mehr denn je auf die Mehrheit hoffe. Drückt uns mal nächste Woche die Daumen.
Die Beratung mit dem AG ist, glaube ich in diesem Punkt übrigens kein Problem.
Erstellt am 05.05.2006 um 21:35 Uhr von Kölner
@Lotte
Mein Reden - erst beschliessen wie sich von der Arbeit befreit wird und dann wählen wer die Arbeit eines BR aufnimmt.
Gnade ist halt nur der "Basiskommentar".... Die dicken Bücher beinhalten den Willen der grossen Götter etwas besser.
Erstellt am 05.05.2006 um 21:44 Uhr von Lotte
@Kölner
@Fayence
@sh_9260
Wißt Ihr, dass ich richtig froh bin, dass es Euch gibt? (Da braucht man dann auch nicht immer alle dicken Bücher)
Gute Nacht ihr lieben Musketiere
Erstellt am 05.05.2006 um 21:48 Uhr von Kölner
@Lotte
Wir könnten auch mal weg sein...
Gute Nacht Marie Anne, Gute Nacht Elisabeth, Gute Nacht John Boy, Gute Nacht Pa, Gute Nacht Ma, Gute Nacht Fayence, Gute Nacht Benno_BRB (bessere Dich)...
...Gute Nacht Lotte!
Erstellt am 05.05.2006 um 21:49 Uhr von Fayence
Lotte,
dass über Teilfreistellungen nicht einfach so beschlossen werden kann, macht aber auch Sinn.
Es kann dabei nicht um die Anspruchshaltung einzelner Listen gehen, sondern eine effiziente BR-Arbeit muss gewährleistet sein.
Ich will Dir/Euch damit nicht Fähigkeiten absprechen, soll aber ein Gedankenanstoss sein!
Erstellt am 05.05.2006 um 21:58 Uhr von Lotte
@Fayence
Also nun muss ich aber doch noch mal das Zähneputzen unterbrechen:
Wenn eine Liste nur aufgrund ihrer Mehrheit über alle Freistellungen entscheiden kann (also auch über die eine , die wir als eventuelle Minderheit nach D'Hondt bekämen), dann ist das eine recht große Anspruchhaltung der Liste mit der Mehrheit. Ich habe nur den Anspruch, unsere Freistellungen so besetzen zu können, wie wir uns das vorstellen. Ob mit oder ohne Mehrheit.
Erstellt am 05.05.2006 um 21:59 Uhr von sh_9260
Janee ist schon klar,
Die Beratung mit dem AG dient doch offentsichtlich nur dazu dem AG die Moglichkeit zu eröffnen vor dem Beschluss des BR's in Richtung seiner Wünsche zu beeinflussen um nicht nur auf den teuren Weg der Einigungsstelle angewiesen zu sein. Oder ?
Denn was zahlt ist doch nur die Wahl des BR's.
Und die wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchgeführt. Oder?
Wenn also ein Wahlvorschlag aussagt halbe Freistellung für XY und halbe Freistellung für yz usw, dann wird so gewählt. Oder ?
Über einen Beschluss ist in §38 nichts zu lesen , nur von einer Wahl.
aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Erstellt am 05.05.2006 um 22:22 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Dein 1. "Oder?" ist schon mal Quatsch.
Dein 2. "Oder?" ebenfalls und bereits von der Realität überholt.
Dein 3. "Oder?" da will ich mich nicht wiederholen, siehe oben
Und langsam aber sicher solltest Du in diesem Forum gelernt haben, dass auch Du ohne eine Kommentierung des BetrVG´s hoffnungslos verloren bist!
@ Lotte
Keine Liste hat einen Anspruch auf Freistellungen sondern der Betriebsrat! Vielleicht lässt sich "Gnade" ja auch dazu etwas näher aus bzw. zum Sinn und Zweck von Teilfreistellungen.
Jetzt aber auch von meiner Seite gute Nacht
Fayence
Erstellt am 05.05.2006 um 22:58 Uhr von sh_9260
@Fayence
Hab ich mir heute besorgt, den Fitting, nachdem ich die ganze Woche in unserem neuen BR diskutiert habe ob jedem BR ei solches Exemplar zusteht.
Ich habs aufgegeben und die 66 Euronen aus meiner Tasche bezahlt.
Ich verspreche hoch und heilig jetzt auch intensiv darin zu lesen.
Aber
das "Oder" war eigentlich nur eine Aufforderung über diese Punkte zu diskutieren.
Ist dieses Forum nicht dazu da ??
Gut Nacht
Erstellt am 06.05.2006 um 10:22 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Nur vorweg, darüber, ob jedem BR-Mitglied eine Kommentierung zur Verfügung gestellt werden muss, kann man wirklich geteilter Meinung sein. Siehe Fitting zu §40, Abschnitt "Fachliteratur". Aber Du kannst den Kommentar von der Steuer absetzen.
Und da Du jetzt mit Lesestoff versorgt bist, zu
"Oder?" 1: Fitting §38 RN 45 (22. Aufl.); ergänzend RN 57
Obwohl der BR durch Wahl bestimmt, welche BR-Mitgl. freigestellt werden sollen, erfolgt die Freistellung selbst durch den AG, da dieser als Gläubiger des Anspruchs auf Arbeitsleistung allein befugt ist, generell auf die Erfüllung dieses Anspruchs zu verzichten.
"Oder?" 2: Die BR-Wahl hat doch bereits stattgefunden.
Und ob die Wahl der freizustellenden BR-Mitglieder als Mehrheits- oder Verhältniswahl stattfindet, entscheidet allein die Anzahl der Wahlvorschläge. Siehe Fitting §38 ab RN 34.
"Oder?" 3: Teilfreistellungen wurden vor dem Hintergrund ermöglicht, um auch teilzeitbeschäftigte BR-Mitglieder berücksichtigen zu können.
Wurden Teilfreistellungen durch den BR beschlossen (RN 13), kann sich jedes BR-Mitglieder zur Wahl stellen, siehe auch RN 43.
Dein Versprechen ehrt Dich, Deine Investition noch viel mehr!
Gruß und viel Spass beim intensivieren Deines Wissens
Fayence
Erstellt am 06.05.2006 um 17:58 Uhr von Lotte
@Fayence
Teilzeitbeschäftigte:
genau darüber habe ich heute mit einem Kollegen (auch BR) diskutiert und er meinte:
Wenn eine Liste den BR dominiert und verhindern kann, dass es Teilzeitfreistellungen gibt, dann ist das eine Ungleichbehandlung den teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern gegenüber. Diese Argumentation könnte sogar vor Gericht Bestand haben, meint er.
Ich meine Fitting ist ja nicht das Gesetz, es ist nur eine Kommentierung zur leichteren Verständlichkeit, oder? Leider habe ich als arme teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Moment keine 66,-€ über, sonst.... Aber vielleicht Weihnachten.
Ich wünsche allseits noch ein schönes Wochenende.
Erstellt am 06.05.2006 um 18:07 Uhr von DocPille
Hier hätte eigentlich RamsesII die korrekte Anrtwort wissen müssen.Er hätte sich zumindest mit Manitou abstimmen können
Erstellt am 06.05.2006 um 18:08 Uhr von Kölner
@DocPille
Wo ist denn die Mumie, wenn man sie mal braucht?
Erstellt am 06.05.2006 um 18:26 Uhr von DocPille
@Kölner
Wahrscheinlich bekommt er ne neue Lage Zewa,das dauert etwas.
Erstellt am 06.05.2006 um 18:57 Uhr von Fayence
Ihr Lieben,
glaube kaum, dass Ramses II hier eine andere Aussage, als dass Teilfreistellungen erst durch den BR beschlossen werden müssen, tätigt.
Im übrigen finde ich die Zewa Rolle ganz schön respektlos, wenn schon, hätte er Charmin verdient! ;-)
Auch habe ich einen Beschluss des BAG gefunden:
"Zum anderen sei die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder unwirksam, weil der Betriebsrat vor Durchführung der Wahl keinen Beschluss über die Aufteilung der Freistellungen in Vollfreistellungen und Teilfreistellungen gefasst habe. "
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004-2&nr=9706&anz=35&pos=21&Frame=2
Erstellt am 06.05.2006 um 19:10 Uhr von DocPille
@Kölner
so ein kleiner Wochenendspass,und gleich wieder eine drauf,ich fass es nicht
Erstellt am 06.05.2006 um 19:49 Uhr von Fayence
@ DocPille
Du wirst es verkraften, da bin ich mir ganz sicher sicher. Und falls wider Erwarten nicht, zieh Dir Deine roten Pumps an und lauf ´ne Runde um den Block. ;-))
Erstellt am 06.05.2006 um 23:15 Uhr von Lotte
Also nun habt Ihr mich restlos überzeugt und geläutert:
Erst Beschluss, dann Wahl.
Und zu Weihnachten n' Fitting oder Knecht Ruprecht kommt mit der Rute.
Vielen Dank Euch allen für die Hilfe