Erstellt am 05.05.2006 um 16:22 Uhr von Nils
Schüler sind in der Regel Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Sie gelten als gerinfügig Beschäftigte!
Guckst Du hier:
BetrVG § 7
Wahlberechtigt sind alle ## Arbeitnehmer ## des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
BetrVG § 5 Abs. 1
Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten.
Erstellt am 05.05.2006 um 18:04 Uhr von DocPille
@Nils
Klasse Antwort Nils,damit kann Stromer jetzt loslegen....