Briefwahl Termine - bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?
Wir haben in unserem Betrieb Briefwahl angeordnet. Termin der Wahl ist der 11.05.06. Nun sind bis Heute 11:30 bei den Wählern noch keine Briefwahlunterlagen eingegangen. Bis wann müssen die Unterlagen eingegangen sein?
Community-Antworten (3)
05.05.2006 um 12:58 Uhr
Woher weisst Du denn, ob die Unterlagen nicht doch noch in den nächsten 31 minuten eintreffen? g
Es gibt eigentlich keine feste Frist für die Zusendung der Briefwahlunterlagen, es heisst nur 'so rechtzeitig, dass genügend Zeit bleibt, um sie wiederum fristgemäß dem Wahlvorstand zukommen zu lassen'.
05.05.2006 um 13:09 Uhr
Ergänzung: Es geht um ca. 2500 Wahlberechtigte im ganzen Bundesgebiet verteilt (deswegen Briefwahl). Wenn z.B. bis Morgen die Unterlagen nicht eingegangen sind, muss dann die Wahl abgebrochen und dann neu gestartet werden?
05.05.2006 um 21:47 Uhr
@ Telekomiker
Ehrlich gesagt kenne ich keinen einzigen Betrieb, der nur aus Aussendienstlern oder AN in weit entfernten Betriebsteilen besteht. Die generelle Anordnung einer Briefwahl ist in der WO nicht vorgesehen und erlaubt darüberhinaus eine Wahlanfechtung. Dieses nur mal vorweg bemerkt.
Und an Eurem Wahltag ist die persönliche Stimmabgabe nicht vorgesehen?
Wenn Euer Wahltag auf den 11.5.06 festgelegt wurde, müssen eingehende Briefwahlunterlagen bis 24.00 Uhr als rechtzeitiger Eingang akzeptiert werden.
Und für wann habt Ihr den Zeitpunkt der öffentlichen Stimmauszählung festgesetzt? Auf die Antwort bin ich ja mal gespannt!
Siehe auch: http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/briefwahl_betriebsrat.pdf
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