W.A.F. LogoSeminare

Kandidat war war selbst Wahlhelfer - darf er an der Stimmenauszählung mitwirken?

P
pitcaar
Mrz 2018 bearbeitet

moin

wer kann mir sagen ob ein kandidat der selbst auf er wählerliste steht nach beendigung der stimmabgabe selbst als wahlhelfer die stimmen zählen darf das könnte ja zu manipulations versuchen führen der amtierende betribsrat stand auch mit auf der liste und hat bei der zählung geholfen

ist das ok so

7.890012

Community-Antworten (12)

M
Michael-W

05.05.2006 um 06:10 Uhr

Ich will es mal so sagen. Ich war auf der Wählerliste, ich war Kandidat und ich habe mit die Stimmen ausgezählt.

Und daran gab es nix zu meckern!

Gruss

Michael-W

O
Olaf0412

05.05.2006 um 09:41 Uhr

Ja, kann er - Ist vom BetrVG & WO gedeckt. Die Stimmauszählung ist auch öffentlich und damit relativ leicht zu kontrollieren.

@Michael-W: Ich gehe sogar noch ein Stück weiter. ;) Ich war im Wahlvorstand, ich war Kandidat, ich habe bei der Auszählung mitgemacht und ich habe die meisten Stimmen bekommen.

Ok, ich muss dazu sagen: Ich habe nur eine der beiden Strichlisten geführt (öffentlich, am Flipchart); die Namen von den Stimmzetleln vorgelesen hat ein Wahlvorstandsmitglied, welches nicht selbst kandidiert hat. Von daher gab es auch keine Einwände aus der Belegschaft.

FB
Frank B.

05.05.2006 um 11:26 Uhr

Ich hab´s auch getan! Ich bin BR- Vorsitzender war im WV, stand auf der Vorschlagsliste, wurde gewählt und habe mitgezählt!

Warum warst du nicht bei der öffentlichen Stimmenauszählung dabei und hast ihm auf die Finger geschaut? Warum nur? :,,(

P
pitcaar

05.05.2006 um 12:17 Uhr

moin

die wahl war leider nicht öffentlich wieso weis ich leider nicht wäre viel schöner wenn alle dabei wären da war nur der wahlvorstand der kandidiert und mitgezählt hat der wahlhelfer der kandidiert und mitgezählt hat und noch zwei wahlhelfer

dann wurde uns das ergebniss mittgeteilt und das wars

finde es sehr fraglich wieso überhaupt leute die sich aufstellen lassen oder br.sind stimmen zählen dürfen as sollte verboten werden

P
p.g.

05.05.2006 um 12:56 Uhr

Wiiie, die Wahl war nicht öffentlich? Haben die sich in einem Zimmer eingeschlossen oder wie ist das zu verstehen?

FB
Frank B.

05.05.2006 um 13:13 Uhr

@pitcaar

Warum sollte nicht gleich die ganze BR- Wahl abgeschafft werden?

In der Regel sind Betriebsräte geschulte Arbeitnehmer, welche ein Ehrenamt übernehmen und mit ihrem Wissen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sorgen. Warum also sollten sie nicht im WV sein und auszählen dürfen?

Ich bezweifle auch das die Auszählung nicht öffentlich war. Denn dann wäre ja das Wahlausschreiben auch nicht richtig, welches ich mir an deiner Stelle erstmal durchlesen würde!

H
Heini

05.05.2006 um 13:20 Uhr

Hier hat sich wohl einer das Wahlausschreiben nicht richtig durchgelesen !

B
Benno_BRB

05.05.2006 um 13:42 Uhr

Wenn in Eurem Wahlausschreiben nicht explizit stand, wann und wo die Stimmauszählung erfolgt und/oder der WV die Möglichkeit der Stimmauszählung beizuwohnen verboten, unterbunden oder anderweitig verhindert hat, dann ist Eure Wahl anfechtbar. Lies Dir mal das Wahlausschreiben durch und dann werden wir weiter sehen! Dies wäre von hier aus betrachtet, der einzige Fehler.

Benno

P
pitcaar

05.05.2006 um 13:46 Uhr

moin

die manipulationswahrscheinlichkeit liegt doch auf der hand wenn der betriebsrat kandidiert und selbst noch stimmen zählt das gleiche gild auch für den wahlhelfer der kandidiert und dann auch noch stimmen auszählt

ausser der betriebsrat und drei wahlhelfer war keiner dabei das ist doch nicht öffentlich oder?

Unverzüglich nach Abschluss der Wahl §§ 13, 14 WO.

HINWEIS: Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer sein. Den Einsatz und die Personen der Wahlhelfer bestimmen Sie als Wahlvorstand. Den Wahlhelfern muss der Arbeitgeber ebenfalls den Lohn bzw. das Gehalt ohne Minderung fortzahlen.

ich binn nähmlich der festen überzeugung das bei dieser wahl etwas faul ist

ich und mindestens 30% der belegschaft sind für eine neuwahl

versuche herauszufinden wie wir dieses ergebniss anfechten können

ich dachte ! das zwei kandidaten die auch noch wahlhelfer sind keine stimmen zählen dürfen

O
Olaf0412

05.05.2006 um 13:51 Uhr

Öffentlich bedeutet, dass den Wahlberechtigten die Möglichkeit gegeben werden muss, der Auszählung beizuwohnen. Wenn von diesem Recht niemand Gebrauch macht (wenn keiner dabei war), dann sorry, ist das Euer eigenes Problem, dann darf man hinterher auch niemanden irgendwas unterstellen!

Warum ist denn niemand zur Auszählung gegangen? Der Verdacht, dass 'da was faul' ist, besteht doch nicht erst seit Bekanntgabe des Wahlergebnissses? Der Wahlvorstand steht schliesslich schon lange vor der Wahl fest und die Zusammensetzung sollte auch den Wahlberechtigten bekannt sein.

M
Mimi30

16.03.2018 um 09:37 Uhr

Hallo bei uns im war das so das alles wahlhelfer jetzt im neuen Betriebsrat sind und der wahlvorstand ein Betriebsrat war und wieder ist. Keinen wurde angeboten als wahlhelfer zu helfen.
Und öffentlich würde nur gemacht die Namen und wie viele Stimmen jeder bekommen hat. Ist sowas Ok?

C
celestro

16.03.2018 um 11:07 Uhr

@ mimi30

Grundsätzlich ist an Deinen Ausführungen nichts erkennbar, was nicht o.k. gewesen sein soll. Allerdings müßte auf dem Wahlausschreiben die Uhrzeit der Auszählung der Stimmen gestanden haben. Wenn da niemand hingegangen ist, kann der Wahlvorstand ja nichts dafür.

Viele Wahlvorstände fragen nicht groß rum wegen Wahlhelfern. Einfach aus der Erfahrung heraus, daß sich sowieso niemand meldet.

Ihre Antwort