Erstellt am 04.05.2006 um 19:51 Uhr von BMW
Hallo Skorpion
Ja klar
Es muß nur ein
Tagesordnungspunkt :
Abwahl der Ausschüsse
Beschluß
Neuwahl der Ausschüsse
Beschluß
BMW
Erstellt am 04.05.2006 um 20:07 Uhr von sh_9260
Können schon,
aber mit so einer Begründung ?????????
Was ist das .. Abstrafung Rachsucht ...??
Erstellt am 04.05.2006 um 20:17 Uhr von BMW
Hallo sh_9260
Du hast schon Recht
Aber das Gremium entscheidet aber wir wissen nicht wie das Verhältnis ist!
Gruß BMW
Erstellt am 04.05.2006 um 21:07 Uhr von Skorpion
Danke für eure Antworten.
Hatten Listenwahl (2 Listen) Verhältnis 9 zu 4
1. Liste, angeführt von einem alten BR-Mitglied (alles Fachmitarbeiter) GL-nahe
2. Liste, alles alte BR-Mitglieder (Fachmitarbeiter+Verwaltung)
Hintergrund:
Vor gut 16 Monaten wurden U1 (1000 MA) und U2 (14o MA )zu einem UN zusammengelegt. Es entstand die Frage des Gemeinschaftsbetriebes, der von GL U1 bejaht, aber von BR U2 verneint wurde. Z. Zt. Anfechtung Gemeinschaftsbetrieb in H und Wahlanfechtung in D (unser UN hat mehrere Standorte in Deutschland und auch mehrere regionale BR sowie GBR).
Ende Amtszeit BR U2 am 18.4.06.
Wir sind der Auffassung, dass es ein Übergangsmandat bis 17.05.06 für U2 gibt durch den alten BR U1. Dies wird von 2 alten BR verneint und der BR Vorsitzende hatte uns mit Rücktritt gedroht, wenn wir nicht kollektiv zurücktreten. Abstimmung 2 Ja-Stimmen, 2 Nein und 3 Enthaltungen.
Br-Vors. ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten und nun werden die 2, die dagegen gestimmt haben, aber dem neuen BR angehören aus den Ausschüssen in der 1. Sitzung abgewählt.
Gruß Skorpion
Erstellt am 04.05.2006 um 21:28 Uhr von sh_9260
Meine Hochachtung vor den Kollegen die sich nicht Erpressen ließen.
Erstellt am 05.05.2006 um 09:45 Uhr von Neumann
Moin,
es ist schon richtig, mit Mehrheitsbeschlüssen kann man einiges erreichen.
Aber man vermisst Gründe für eine Rücktrittsandrohung.
MfG
Neumann