Abwahl von Ausschussmitgliedern möglich?
Hallo, meine Frage lautet: Können BR-Mitglieder des noch bis zum 17.05.2006 amtierenden alten BR, die in der konstituierenden Sitzung des neuen BR in Ausschüsse gewählt wurden, in der 1. BR-Sitzung des neuen BR, abgewählt werden, weil sie einem kollektivem Rücktritt des alten BR nicht zugestimmt haben?
Community-Antworten (6)
04.05.2006 um 21:51 Uhr
Hallo Skorpion
Ja klar
Es muß nur ein Tagesordnungspunkt : Abwahl der Ausschüsse Beschluß
Neuwahl der Ausschüsse Beschluß
BMW
04.05.2006 um 22:07 Uhr
Können schon, aber mit so einer Begründung ?????????
Was ist das .. Abstrafung Rachsucht ...??
04.05.2006 um 22:17 Uhr
Hallo sh_9260 Du hast schon Recht Aber das Gremium entscheidet aber wir wissen nicht wie das Verhältnis ist!
Gruß BMW
04.05.2006 um 23:07 Uhr
Danke für eure Antworten.
Hatten Listenwahl (2 Listen) Verhältnis 9 zu 4
- Liste, angeführt von einem alten BR-Mitglied (alles Fachmitarbeiter) GL-nahe
- Liste, alles alte BR-Mitglieder (Fachmitarbeiter+Verwaltung)
Hintergrund: Vor gut 16 Monaten wurden U1 (1000 MA) und U2 (14o MA )zu einem UN zusammengelegt. Es entstand die Frage des Gemeinschaftsbetriebes, der von GL U1 bejaht, aber von BR U2 verneint wurde. Z. Zt. Anfechtung Gemeinschaftsbetrieb in H und Wahlanfechtung in D (unser UN hat mehrere Standorte in Deutschland und auch mehrere regionale BR sowie GBR). Ende Amtszeit BR U2 am 18.4.06. Wir sind der Auffassung, dass es ein Übergangsmandat bis 17.05.06 für U2 gibt durch den alten BR U1. Dies wird von 2 alten BR verneint und der BR Vorsitzende hatte uns mit Rücktritt gedroht, wenn wir nicht kollektiv zurücktreten. Abstimmung 2 Ja-Stimmen, 2 Nein und 3 Enthaltungen. Br-Vors. ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten und nun werden die 2, die dagegen gestimmt haben, aber dem neuen BR angehören aus den Ausschüssen in der 1. Sitzung abgewählt.
Gruß Skorpion
04.05.2006 um 23:28 Uhr
Meine Hochachtung vor den Kollegen die sich nicht Erpressen ließen.
05.05.2006 um 11:45 Uhr
Moin, es ist schon richtig, mit Mehrheitsbeschlüssen kann man einiges erreichen. Aber man vermisst Gründe für eine Rücktrittsandrohung.
MfG
Neumann
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