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Ersatzmitglied in Arbeitsgruppe des GBR - ist das möglich?

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A.
Jan 2018 bearbeitet

Eine Betriebsrätin ist jetzt nach der Wahl nur noch Ersatzmitglied. Sie war in einer Arbeitsgruppe des Gesamtbetriebsrates. Wie kann sie dort weiterhin Mitglied bleiben?

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

03.05.2006 um 15:26 Uhr

A. geht nicht. § 47 Rn. 30 BetrVG Fitting Der BR kann die ihm im GesBR zustehenden Sitze nur mit seinen Mitgliedern besetzen. Andere Personen als BRMitgl - hierzu zählen auch ErsMitgl. des BR solange sie nicht in den BR nachgerückt sind - können nicht in den GesBR entsandt werden. Gruss Mona-Lisa

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