Ersatzmitglied in Arbeitsgruppe des GBR - ist das möglich?
Eine Betriebsrätin ist jetzt nach der Wahl nur noch Ersatzmitglied. Sie war in einer Arbeitsgruppe des Gesamtbetriebsrates. Wie kann sie dort weiterhin Mitglied bleiben?
Community-Antworten (1)
03.05.2006 um 15:26 Uhr
A. geht nicht. § 47 Rn. 30 BetrVG Fitting Der BR kann die ihm im GesBR zustehenden Sitze nur mit seinen Mitgliedern besetzen. Andere Personen als BRMitgl - hierzu zählen auch ErsMitgl. des BR solange sie nicht in den BR nachgerückt sind - können nicht in den GesBR entsandt werden. Gruss Mona-Lisa
Verwandte Themen
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Beschluss des BR-Plenums wird in Frage gestellt - Rechtslage?
ÄlterServus zusammen, wir haben eine Arbeitsgruppe zur Neu-Eingruppierung aller im Betrieb vorhandenen AT-Mitarbeiter gegründet. Aus dieser Arbeitsgruppe wurden zwei feste Mitglieder in die Verhandlung
Ausschuss vs. Arbeitsgruppe - Wo kann man mehr Infos über die Arbeitsweise eines Wirtschafts- ausschusses, bzw. einer -arbeitsgruppe bekommen?
ÄlterHallo mal wieder :-) ich möchte nur mal wissen, ob ich das richtig verstanden habe... Unterschied zwischen einem Ausschuss und einer Arbeitsgruppe ist der, dass bei einem Ausschuss ausschließlich B
Muß der Betriebsratsvorsitzende Mitglied einer Arbeitsgruppe sein, deren Gründung der Betriebsrat beschlossen hat
ÄlterHallo liebe Kollegen, wenn man eine Arbeitsgruppe vom Betriebsrat aus gründet, um eine Betriebsvereinbarung zu erarbeiten, muss dann der Betriebsratsvorsitzende zwingend Mitglied dieser Arbeitsgruppe