Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Bei der Wahl zum Betriebsrat, haben AN ihre Stimmabgabe nicht Termingerecht eingehalten.
Weil ein AN seine Breifwahl nicht angenommen hatte oder nicht abgeben konnte, hat sie am Wahltag vor der Wahl ihre Stimmabgabe in die Urne geworfen. Die eigentliche Wahl hatte aber noch nicht begonnen.
Diese Stimmabgabe ist aber von Bedeutung, da sie für die Wahl ausschlaggebend war.
Ist dieser Stimmzettel gültig oder hätte er als Ungültig erklärt werden sollen?
Und kann man die Wahl deswegen Anfechten???

Gruss
Tiger