Angabe der Eingruppierungs-Stufe nach TvöD - besteht da ein Mitbestimmungsrecht des BR?
Unsere Personalabtlg. gibt bei Einstellungsunterlagen keine Zuweisung der Stufe nach TVöD an .Sondern nur die Angabe der Eingruppierung.Angeblich sagt der KAV Bayern, daß da kein Mitbestimmungsrecht seitens des BR besteht.Wer kann mir da helfen?
Community-Antworten (2)
02.05.2006 um 10:58 Uhr
Stimmt. Es gibt ein neues Urteil vom VG Mainz (Az.: 5 K 592/05.MZ) wo genau dieses MBR verneint wird! Da war Dein AG aber verdammt auf Zack!
05.05.2006 um 16:18 Uhr
Wenn Ihr ein Tendenunternehmen seit, dann habt ihr keine Mitbestimmungsrecht, soweit es sich um "Tendenzträger" handelt. Die korrekte Eingruppierung sollte aber migeteilt werden, da der Arbeitgeber eine Informationspflicht und ihr ein Beschwerderecht habt, Wenn ihr nicht informiert seit, könnt ihr EUch auch nicht beschwergen. Folglich sollte die korrekte Eingruppierung mit Entgeltstufe und Gruppe bekanntgegeben werden.
Notenhobler
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