Persönliche Erklärungen der Briefwähler aufheben?
Frage - müssen die persönlichen Erklärungen der Briefwähler aufgehoben werden? Ich konnte dazu nichts finden.
Community-Antworten (1)
01.05.2006 um 09:52 Uhr
guten Morgen JohnKorn, Laut §19 WO Rn. 1 Wahlakten sind die gesamten Wahlunterlagen im weitesten Sinne einschliesslich der Stimmzettel......... Dazu gehören auch die schriflichen Erklärungen der Briefwähler, egal ob gültig oder ungültig. Gruss Mona-Lisa
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