Der BRV hat zwei Wochen Urlaub und der stellv. Betriebsratsvorsitzende ist in einer dieser zwei Wochen auch verhindert. Wer ruft da eine Sitzung ein, sicher keiner, außer ein zweiter Stellvertreter wurde gewählt und es gibt dringende Gründe, um eine Sitzung einzuberufen. Liege ich da richtig ?