Habe Nachteile durch BR-Arbeit - Wie soll ich mich verhalten?
Hallo! Ich bin seit 4 Jahren im BR. Folgendes ist beim Personalgespräch passiert: Ich bekomme nur Lohnerhöhung und die Chance auf eine bessere Stelle (bin in einer kaufm. Abteilung) wenn ich mich nicht mehr zur Wahl stelle. Frage 1: Ich weiß dass mir auf Grund meiner BR-Arbeit keine Nachteile entstehen dürfen, kenne aber den § nicht. Frage 2: Wie soll ich mich verhalten?
Community-Antworten (8)
30.04.2006 um 18:33 Uhr
Also nach 4 Jahren BR solltest du zumindest den §37 kennen.
30.04.2006 um 21:35 Uhr
Du solltest Dir dieses "Angebot" nochmal sagen lassen. Am besten vor Zeugen!!!
Gruss Michael-W
01.05.2006 um 14:28 Uhr
@Michael-W Ich kann mir ja beim besten Willen nicht vorstellen, dass der AG so dermaßen mit dem "Klammersack gepudert" sein sollte und diese Äusserung vor Zeugen wiederholt. Aber man lernt ja nie aus...
@Bochum Haben alle AN eine Lohnerhöhung bekommen?
@sh_9260 Ich sagte es bereits öfters - drum auch hier: Ein entgangener Vorteil (darf ein BR Vorteile gewährt bekommen?) ist kein Nachteil im Sinne des § 37 BetrVG, oder?
01.05.2006 um 14:45 Uhr
@Kölner §37 (4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers
wie ist das den sonst zu interpretieren ?
01.05.2006 um 15:07 Uhr
@sh_9260 Was hat denn der Fragesteller beschrieben? Eine Lohnerhöhung und eine bessere Stellung wurde beantragt, nicht wahr? Gut! Jetzt verweigert der AG dem AN eine Besserung seiner Bezüge. Die Begründung für diese Verweigerung von Seiten des AG ist nicht korrekt! Aber eine Ablehnung des Lohnerhöhungsgesuches an sich ist doch wohl möglich, oder?
Ich halte die Verquickung der Lohnerhöhung auf der einen Seite und die BR-Tätigkeit als Hinderungsgrund für die Lohnerhöhung auf der anderen Seite für sehr problematisch! Das BetrVG greift hier m.E. deswegen nicht, weil der AG eine berufliche (nicht BRliche) Besserstellung an eine Nichtmitgliedschaft im BR knüpft! Da wäre doch eher zu fragen, ob hier nicht § 123 BGB greift...wobei das auch schon weit hergeholt wäre!
01.05.2006 um 15:17 Uhr
@Kölner Ja ok, bin fälschlicherweise davon ausgegangen das andere vergleichbare AN dies erhalten hätten.
01.05.2006 um 17:08 Uhr
@Kölner
"Klammersack gepudert" den Ausdruck kenne ich noch nicht. Gefällt mir aber. Natürlich glaube ich auch nicht das der AG dieses Angebot wiederholt im Beisein von Zeugen. Aber das wäre doch mal ein ein Zeichen vom BR. So in etwa "vera...... lass ich mich nicht. Sei vorsichtig was Du sagst!"
Gruss Michael-W
02.05.2006 um 10:37 Uhr
Manchmal ist es schon komisch, dass Leute, die im BR sind kein BetrVG haben oder nie da rein gucken. Ist ja fast so als wolle man Englisch lernen ohne Vokabeln.
Wenn es ein Personalgespräch war, gab es dann nicht sowieso mehrere Personen, die anwesend waren? Oder würden diese als Zeugen (wahrscheinlich) nicht aussagen?
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