Erstellt am 30.04.2006 um 16:33 Uhr von sh_9260
Also nach 4 Jahren BR solltest du zumindest den §37 kennen.
Erstellt am 30.04.2006 um 19:35 Uhr von Michael-W
Du solltest Dir dieses "Angebot" nochmal sagen lassen.
Am besten vor Zeugen!!!
Gruss
Michael-W
Erstellt am 01.05.2006 um 12:28 Uhr von Kölner
@Michael-W
Ich kann mir ja beim besten Willen nicht vorstellen, dass der AG so dermaßen mit dem "Klammersack gepudert" sein sollte und diese Äusserung vor Zeugen wiederholt. Aber man lernt ja nie aus...
@Bochum
Haben alle AN eine Lohnerhöhung bekommen?
@sh_9260
Ich sagte es bereits öfters - drum auch hier: Ein entgangener Vorteil (darf ein BR Vorteile gewährt bekommen?) ist kein Nachteil im Sinne des § 37 BetrVG, oder?
Erstellt am 01.05.2006 um 12:45 Uhr von sh_9260
@Kölner
§37
(4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers
wie ist das den sonst zu interpretieren ?
Erstellt am 01.05.2006 um 13:07 Uhr von Kölner
@sh_9260
Was hat denn der Fragesteller beschrieben? Eine Lohnerhöhung und eine bessere Stellung wurde beantragt, nicht wahr?
Gut!
Jetzt verweigert der AG dem AN eine Besserung seiner Bezüge. Die Begründung für diese Verweigerung von Seiten des AG ist nicht korrekt! Aber eine Ablehnung des Lohnerhöhungsgesuches an sich ist doch wohl möglich, oder?
Ich halte die Verquickung der Lohnerhöhung auf der einen Seite und die BR-Tätigkeit als Hinderungsgrund für die Lohnerhöhung auf der anderen Seite für sehr problematisch!
Das BetrVG greift hier m.E. deswegen nicht, weil der AG eine berufliche (nicht BRliche) Besserstellung an eine Nichtmitgliedschaft im BR knüpft!
Da wäre doch eher zu fragen, ob hier nicht § 123 BGB greift...wobei das auch schon weit hergeholt wäre!
Erstellt am 01.05.2006 um 13:17 Uhr von sh_9260
@Kölner
Ja ok,
bin fälschlicherweise davon ausgegangen das andere vergleichbare AN dies erhalten hätten.
Erstellt am 01.05.2006 um 15:08 Uhr von Michael-W
@Kölner
"Klammersack gepudert" den Ausdruck kenne ich noch nicht. Gefällt mir aber.
Natürlich glaube ich auch nicht das der AG dieses Angebot wiederholt im Beisein von Zeugen. Aber das wäre doch mal ein ein Zeichen vom BR. So in etwa "vera...... lass ich mich nicht. Sei vorsichtig was Du sagst!"
Gruss
Michael-W
Erstellt am 02.05.2006 um 08:37 Uhr von Lotte
Manchmal ist es schon komisch, dass Leute, die im BR sind kein BetrVG haben oder nie da rein gucken. Ist ja fast so als wolle man Englisch lernen ohne Vokabeln.
Wenn es ein Personalgespräch war, gab es dann nicht sowieso mehrere Personen, die anwesend waren? Oder würden diese als Zeugen (wahrscheinlich) nicht aussagen?