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Verlängerte Öffnungszeit zur WM - was kann der BR tun, wenn die Belegschaft dazu nein sagt?

H
H.-P.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir sind ein neuer Betriebsrat und stehen vor dem Problem, während der Fußball-WM soll bis 22.00 Uhr die Öffnungszeit verlängert werden. Die Meinung der Belegschaft lautet "NEIN", andererseits steht das Direktionsrecht des AG. Was können wir tun? H.-P.

3.20204

Community-Antworten (4)

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Rollie

22.05.2006 um 12:41 Uhr

In wie weit sind denn die Arbeitszeiten beispielsweise arbeitsvertraglich geregelt ?

Der Betriebsrat hätte ja durch den § 87 (1) 2. ggf. ein Mitbestimmungsrecht und könnte ja ggf. auf den AG dahingehend hinwirken, das man einen Kompromiss schafft.

Man sollte dabei auch bedenken, das eine Verweigerung betriebliche Nachteile schaffen könnte, wenn der Wettbewerb längere Öffnungszeiten anbieten würde und die Kundschaft daher zum Wettbewerb abziehen würde.

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häggi

22.05.2006 um 16:08 Uhr

Ganz klare Sache. Hier gilt kein Direktiondrecht sondern,wie Rollie schon sagt, das MBR des BR. Möglich wäre ja Schichtarbeit,heißt, 50% kommen später und bleiben bis 22 Uhr, in der nächsten Woche tauschen die Gruppen,das alles mit einem "Sahnehäubchen,z.B.Zeitzuschläge,Gutscheine, etc.)

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H.-P

23.05.2006 um 00:29 Uhr

Hallo Rollie und häggi! Arbeitsvertraglich arbeiten wir ab 20 Stunden bis 37,5 Stunden/Woche. Mit den jetzigen Öffnungszeiten im Einzelhandel bis 20.00 Uhr. Unsere Personaldecke ist sehr dünn. Ein Kompromiss mit Sahnehäubchen scheint mir gut. Danke für Euren Rat.

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häggi

23.05.2006 um 00:45 Uhr

@H.-P Kenne das Problem mit den verlängerten Öffnungszeiten, arbeite auch im EH. Viel Glück bei eurer BV/AZ

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