Ist diese Werbung überhaupt erlaubt?
Kann mir dass u.g. wirklich jemand Versprechen? Ist diese Werbung überhaupt erlaubt? Heute ist doch kein Arbeitsplatz mehr sicher und überhaupt was machen die Kollegen mit den befristeten Verträgen, so wie es aussieht bekommen die ja alle jetzt unbefristete Verträge.
Die Kandidatenliste nannte sich "Kollegen Für Kollegen"
Wir stehen für Ehrlichkeit ... und sichern dir Urlaubs- und Weihnachtsgeld, deinen Arbeitsplatz, eine faire Arbeitsbelastung in allen Bereichen und deine Zukunft die und deiner Familie deshalb am 21.04.06 das Kreuz an der richtigen Stelle machen.
Danke für euer Feedback etschi
Community-Antworten (2)
30.04.2006 um 00:40 Uhr
Hallo Etschi, laut BetrVG §20 (2) darf niemand die Wahl des Betriebsrat durch "Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen"
30.04.2006 um 01:22 Uhr
Ist dies Versprechen, wo nicht gehalten werden kann, den ein Grund die Wahl anzufechten? Ich denke man kann doch 45 Mitarbeitern (befristeter Vertrag) nicht versprechen, dass ihr Arbeitsplatz gesichert ist, oder etwa doch?!
Danke für eure Antworten! etschi
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