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Mitbestimmung Datenschutz

H
Hanssi
Jun 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma hat unsere Personalakten und Arbeitsverträge an ein verbundenes Unternehmen weitergegeben ohne den Betriebsrat darüber zu informieren oder die Kollegen und Kolleginnen. Einwilligen konnte daher auch niemand. Rechtlich gesehen sind wir wohl eigeständige Unternehmen.

Unsere Frage ist nun: Darf der AG das einfach? Was sollten wir tun?

Lg

43302

Community-Antworten (2)

P
paula

08.06.2018 um 14:57 Uhr

beim Datenschutz hat der BR erst einmal kein MBR. Dies kann sich mittelbar durch § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergeben, aber eben nur, wenn entsprechende Technik zum Einsatz kommt. Habt ihr eine elektronische Personalakte und ist diese mit einer BV versehen? Ansonsten stellt sich die Frage, was die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Beschäftigtendaten unterschrieben haben. Das kann man nicht so einfach von hier beurteilen

F
funnything

13.06.2018 um 18:57 Uhr

Wenn ihr meint daß es ein schwerwiegendes Vergehen ist, könnte man ja mal eine Meldung an die zuständige Landesbehörde machen, denn die DSGVO gilt auch und gerade für AG :)
und dann wartet ab wann oder wie die Behörde tätig wird. Klingt hart - ist aber so, denn irgendwo hört der Spaß ja auch auf.

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

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