Sitzungsteilname trotz Krankheit?
Moin
Heute war die konstituierende Sitzung des BR. Ein neugewähltes BR Mitglied ist seit 9 Tagen Arbeitsunfähig, allerdings nicht bettlägerig. Dieses Mitgleid hat seinen auf Vormittags gelegten ambulanten Krankenhaustermin auf den Nachmittag verschoben um an der Wahl des BR VS und dessen Stv. teilnehmen zu können. Dies war dem Arbeitgeber sofort ein Personalgespräch mit der Ankündigung einer Abmahnung wert. Was meint Ihr dazu, kann er das? Darf man trotz Krankheit an einer Sitzung teilnehmen??????
Vielen Dank für Eure Hilfe epalep
Community-Antworten (3)
28.04.2006 um 17:36 Uhr
Soviel ich weiß,darf im Falle einer Krankheit auch ein BR-mitglied nicht an Sitzungen bzw.Wahlen zum Vorsitzenden teilnehmen. Der AG wäre im Recht
28.04.2006 um 17:40 Uhr
Ein Urteil vom BAG:
Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) .
28.04.2006 um 18:11 Uhr
Hallo epalep, Euer betroffenes BR-Mitglied sollte diese Ankündigung einer Abmahnung schlicht weg und einfach unter "gehört und zur Kenntnis genommen" verbuchen! Und wenn Euer AG dieses Verhalten als abmahnungswürdig betrachtet, kann er dieses tun. Entscheidend sind doch mögliche Konsequenzen und die sehe ich nicht!
Gruß Fayence
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