W.A.F. LogoSeminare

Sitzungsteilname trotz Krankheit?

E
Epalep
Jan 2018 bearbeitet

Moin

Heute war die konstituierende Sitzung des BR. Ein neugewähltes BR Mitglied ist seit 9 Tagen Arbeitsunfähig, allerdings nicht bettlägerig. Dieses Mitgleid hat seinen auf Vormittags gelegten ambulanten Krankenhaustermin auf den Nachmittag verschoben um an der Wahl des BR VS und dessen Stv. teilnehmen zu können. Dies war dem Arbeitgeber sofort ein Personalgespräch mit der Ankündigung einer Abmahnung wert. Was meint Ihr dazu, kann er das? Darf man trotz Krankheit an einer Sitzung teilnehmen??????

Vielen Dank für Eure Hilfe epalep

2.75703

Community-Antworten (3)

R
Rainer

28.04.2006 um 17:36 Uhr

Soviel ich weiß,darf im Falle einer Krankheit auch ein BR-mitglied nicht an Sitzungen bzw.Wahlen zum Vorsitzenden teilnehmen. Der AG wäre im Recht

D
DocPille

28.04.2006 um 17:40 Uhr

Ein Urteil vom BAG:

Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe) .

F
Fayence

28.04.2006 um 18:11 Uhr

Hallo epalep, Euer betroffenes BR-Mitglied sollte diese Ankündigung einer Abmahnung schlicht weg und einfach unter "gehört und zur Kenntnis genommen" verbuchen! Und wenn Euer AG dieses Verhalten als abmahnungswürdig betrachtet, kann er dieses tun. Entscheidend sind doch mögliche Konsequenzen und die sehe ich nicht!

Gruß Fayence

Ihre Antwort