Erstellt am 28.04.2006 um 15:41 Uhr von DocPille
Der Ersatz kommt aus der entsprechenden Liste
Erstellt am 28.04.2006 um 15:42 Uhr von Ramses II
Beim Minderheitengeschlecht aber unter Umständen nicht mehr.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:45 Uhr von DocPille
Erstellt am 28.04.2006 um 16:05 Uhr von Fayence
Stellen die stärksten Listen die Ersatzmitglieder?
Ganz klar, nein!
Oder kommt der Ersatz aus der entsprechenden Liste des Kanditaten?
Grundsätzlich, ja! Zu beachten ist jedoch zwingend die "Minderheiten-Quote" im BR.
Erstellt am 28.04.2006 um 18:06 Uhr von Pillepalle
Meiner Meinung nach darf sich an den Mehrheitsverhältnissen im BR (bei ursprünglich mehreren Listen) durch die Bestimmung der Ersatzmitglieder nichts ändern. Daraus ist zu folgern, dass wenn ein BR-Mitglied von Liste 2 ausfällt, die 1. Frau, die auf Liste 2 stand und die nicht gewählt wurde, als Ersatzmitglied geladen wird. Interessant wird es, wenn auf Liste 2 keine weitere Frau mehr stand, wohl aber auf Liste 1. Das würde zu einem Konflikt zwischen der 'Quotenregelung' und der Fraktions-Sitzverteilung führen. Ohne rechtlichen Background meinerseits diesbezüglich würde ich der Sitzverteilung den Vorrang geben, d.h. ein MANN von Liste 2 wird E-Mitglied ohne Rücksicht auf die Quotenregel.
Erstellt am 28.04.2006 um 18:45 Uhr von Pillepalle
Ich muss meine pers. Meinung bzgl. meiner Antwort hinsichtlich des letzten Punktes (wenn auf Liste 2 keine Frau mehr steht) korrigieren:
Bei der WAHL DES BR geht laut WO § 16 Abs. 5 Punkt 2 der fehlende Sitz des Minderheitengeschlechtes, wenn auf der Liste keine weitere Person des Minderheitengeschlechtes mehr steht, auf die "Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit" über.
Ich denke, dass dieses Verfahren bei der ursprünglichen Wahl logischerweise dann auch auf für die Bestimmung der E-Mitglieder übertragen werden muss.
D.h. entgegen meiner oben zu lesenden Meinung, rückt kein MANN der Liste 2 nach, sondern eine FRAU von Liste 1 (oder 3 etc.) nach. Auch wenn sich dadurch die Mehrheitsverhältnisse der Listen ändern!
Dies wird auch vom BetrVG so gefordert (§15 Abs. 2) "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, MUSS mindestens entpr. seinem zahlenmäßigen Verhältnis im BR vertreten sein, (...)"
Hier ist ein MUSS zu lesen, also der 'Zwang', dass immer MINDESTENS die vorher ermittelte Anzahl des Minderheitengeschlechts vertreten sein MUSS - unabhängig der Stimmverhältnisse zwischen den Listen.
Im Übrigen ist in BetrVG § 25 die Bestimmung der E-Mitglieder geregelt -mit Verweis auf eben diesen § 15 (2)!!!!
Erstellt am 28.04.2006 um 18:50 Uhr von Pillepalle
Ähem, ich wollte niemanden -und schon gar nicht dem weiblichen Geschlecht- zu Nahe treten:
Ich bin bei meinen Überlegungen oben davon ausgegangen, dass die Frauen im Betrieb in der Minderheit sind.
(In unserem Betrieb ist das so und ich hab das halt hier mal so angenommen...)
mea culpa...schreibt ein Mann und entschuldigt sich bei der Frauenwelt.
Vielleicht entschädigt euch Frauen der Hinweis, das ca. 51% der Weltbevölkerung weiblich ist! Da seit ihr also in der Überzahl...
...laßt uns einen Welt-BR wählen ;-)
Erstellt am 28.04.2006 um 20:18 Uhr von Mona-Lisa
@Pillepalle,
siehst du mein Lächeln?
Erstellt am 28.04.2006 um 20:27 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa, äh Forumsemanzipationswächterin
Die Emanzipation hat aber auch "seine" Grenzen...
@Pillepalle
In meinem Berufsstand bin ich als Vertreter des männlichen Geschlechts in der Minderheit...
Und überhaupt: Sind nicht eher wir Männer immer in der Minderheit egal wie wir uns zum weiblichen Geschlecht positionieren?
Entweder sind wir in der Minderheit, weil es der Gesetzgeber so will oder wir sind in der Minderheit, weil wir uns nicht vernünftig auszudrücken vermögen!
Erstellt am 02.05.2006 um 10:41 Uhr von Benno_BRB
Wir sind immer in der Minderheit!
Benno