Sonderurlaub bei Weiterbildung?
Hallo, kann mir jemand sagen wie die Regelung bei Sonderurlaub aussieht? Ein Arbeitskollege besucht in der Nebenzeit die Technikerschule und macht einen Ausbilderschein, ist der AG dann verpflichtet ihm Sonderurlaub für die Prüfung zu geben? oder ist das Kulanzsache?
Community-Antworten (5)
28.04.2006 um 13:53 Uhr
Über Sonderurlaub gibt es keine gesetzliche Regelung.Wenn das eine Betriebliche Weiterbildung ist,die vom AG unterstützt wird,kann ich mir vorstellen das der AG ihm für die Prüfung freistellt.
28.04.2006 um 14:14 Uhr
Es ist keine betriebliche Weiterbilduing. Vielen Dank!
28.04.2006 um 19:34 Uhr
Hallo sprool Jedem Arbeitnehmer kann Bildungsurlaub beantragen dieser muß nur Gesetzlich anerkannt sein. Es ist zu prüfen ob in diesem Fall gesetzlicher Bildungsurlaub beantragt werden kann.
http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Gruß BMW
28.04.2006 um 22:04 Uhr
@BMW Du weisst aber schon, dass der BU/AN-Weiterbildung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist...
29.04.2006 um 00:08 Uhr
@Kölner Ja Ist mir auch bekannt BMW
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