Erstellt am 28.04.2006 um 11:53 Uhr von DocPille
Über Sonderurlaub gibt es keine gesetzliche Regelung.Wenn das eine Betriebliche Weiterbildung ist,die vom AG unterstützt wird,kann ich mir vorstellen das der AG ihm für die Prüfung freistellt.
Erstellt am 28.04.2006 um 12:14 Uhr von sprool
Es ist keine betriebliche Weiterbilduing.
Vielen Dank!
Erstellt am 28.04.2006 um 17:34 Uhr von BMW
Hallo sprool
Jedem Arbeitnehmer kann Bildungsurlaub beantragen dieser muß nur Gesetzlich anerkannt sein.
Es ist zu prüfen ob in diesem Fall gesetzlicher Bildungsurlaub beantragt werden kann.
http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html
Gruß BMW
Erstellt am 28.04.2006 um 20:04 Uhr von Kölner
@BMW
Du weisst aber schon, dass der BU/AN-Weiterbildung von Bundesland zu Bundesland verschieden ist...
Erstellt am 28.04.2006 um 22:08 Uhr von BMW
@Kölner
Ja Ist mir auch bekannt
BMW