Erstellt am 28.04.2006 um 09:26 Uhr von viktor
Ich würde sagen: Neuwahlen - § 13 BetrVG gilt. Die Wahl wird ganz normal abgewickelt (ggf sind weniger BR zu wählen, wenn nicht genügend Kandidaten da sind) . Die Amtszeit beträgt dann genau 4 Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (bzw. nach Amtsübernahme). Die Amtszeit des alten BR - der vor vier Jahren gewählt wurde - endet ebenfalls nach genau 4 Jahren seiner Amtszeit. Er wird an diesem Tag abgelöst von dem Betriebsrat, der gerade gewählt wurde aber jetzt zu wenig Mitglieder hat. Dieser ist bis zum Abschluss der Neuwahl im Amt.
Oder sieht das jemand anders?
Erstellt am 28.04.2006 um 09:30 Uhr von merlin
Ich würde es genauso sehen wie Viktor, Neuwahlen einleiten, bis dahin ist der eben gewählte BR im Amt
Erstellt am 28.04.2006 um 09:39 Uhr von Ramses II
Der BR hat dann nur noch 5 Mitglieder, Neuwahlen sind nicht notwendig.
Erstellt am 28.04.2006 um 09:41 Uhr von viktor
Warum nicht?
(siehe auch Kommentare zum BetrVG - z.B. Däubler zu § 11 Rd. Ziffer 5; demnach: Neuwahlen)
Erstellt am 28.04.2006 um 10:28 Uhr von Ramses II
Viktor,
nach 50 Seminaren sollte man doch gelernt haben mit den Kommentaren umzugehen.
Versuch es doch mal mit der Ziffer 4 in der der geschilderte Sachverhalt beschrieben wird und nicht mit der Ziffer 5 in der es um etwas ganz anderes geht!
Erstellt am 28.04.2006 um 10:46 Uhr von viktor
o.k. - Du hast mich überzeugt. Manchmal hast eben selbst Du recht.
Erstellt am 28.04.2006 um 10:47 Uhr von Ramses II
Jaja, blindes Huhn trinkt halt auch ganz gern mal einen Korn.
Erstellt am 28.04.2006 um 10:56 Uhr von viktor
Vielleicht sollten wir den Fragestellenden auch sagen, was Gegenstand unserer Diskussion ist.
Nach § 11 BetrVG (der hier nach Ansicht der Fachleute inclusive Ramses II sinngemäß zur Anwendung zu bringen ist; siehe z.B. Kommentar zum BetrVG von Däubler) ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen. Demnach würde der neue BR bei Euch aus 5 Mitgliedern bestehen.
Erstellt am 28.04.2006 um 16:40 Uhr von CuKa
danke an viktor und ramses II, zu diesem ergebnis sind wir heute auch gekommen. haben uns aber noch über einen anwalt abgesichert. §13 tritt demnach erst in kraft, wenn nach der konstituierenden sitzung des neuen BR die mitgliederzahl sich noch ändern sollte. aber, eindeutig kann ich das so nicht aus dem betr.vg erkennen. cuka