Erstellt am 26.04.2006 um 19:25 Uhr von p.g.
Bis eine Betriebsgröße von 50 wahlberechtigten MA ist immer eine Personenwahl. Zwischen 51 und 100 MA findet eine Listenwahl statt aber man kann mit der GL eine Personenwahl vereinbaren. Ab 101 MA gibts immer eine Listenwahl.
Erstellt am 26.04.2006 um 20:40 Uhr von Kleine Hexe
Nööö, eine Listenwahl gibt es nur dann wenn mind. 2 Listen eingereicht wurden.
Auch ein Betrieb mit 10000 MA kann Personenwahl durchführen wenn alle Kandidaten auf einer Liste stehen.
Erstellt am 27.04.2006 um 07:00 Uhr von p.g.
@Kleine Hexe,
hast natürlich Recht.
Wenn nur eine Liste dann natürlich Persönlichkeitswahl. Aber das versteht sich doch dann von selbst.
Erstellt am 27.04.2006 um 08:28 Uhr von Kleine Hexe
"Ab 101 MA gibts immer eine Listenwahl"
Nicht wenn man es so formuliert ;-)