Erstellt am 06.06.2018 um 07:44 Uhr von celestro
1.) ich würde erst einmal gucken, ab da jetzt wirklich Kameras sind
2.) einen BRV kann man auch völlig ohne Grund abwählen. Wäre nur ein bisschen bescheuert.
3.) was hat die Gewerkschaft damit zu tun ?
Erstellt am 06.06.2018 um 08:35 Uhr von takkus
Naja- ich vermute mal, er wird die Kameras nicht persönlich ohne Eure Zustimmung installiert haben. Das aber nur mal so. Und außerdem- vermutet ihr es nur oder könnt ihr das belegen?
Ihr habt doch die Möglichkeit des § 29 Abs. 3 BetrVG. Dann kommt dies in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung und ihr fordert den ArbG auf, die Kameras abzuschalten.
Erstellt am 06.06.2018 um 09:22 Uhr von celestro
"und ihr fordert den ArbG auf, die Kameras abzuschalten."
Entfernen, nicht abschalten ... wenn es welche gibt.
Erstellt am 06.06.2018 um 09:32 Uhr von takkus
Naja- als ersten Schritt könnte man ja erst mal die sofortige Außerbetriebnahme fordern. Ich kenne ein BR- Kollegen einer Klinik, da wollte dies der Chefarzt auch, also die Kameras. Sollte aber zur Liveübertragung von OP`s für Veranstaltungen sein. Da hat der BR auch erst die Abschaltung gefordert und dann eine BV zur Nutzung dieser Kameras ausgehandelt. Wenn man sie dann hätte wieder installieren müssen....
Erstellt am 06.06.2018 um 09:41 Uhr von celestro
ich würde trotzdem immer erst die Entfernung fordern und nicht schon durch "abschalten" sichtbar machen, daß man sich vielleicht irgendwie drauf einlassen könnte ...
"Wenn man sie dann hätte wieder installieren müssen...."
Na und ? Dann würde sich der AG demnächst eher daran erinnern, den BR vorher zu informieren ...
Erstellt am 06.06.2018 um 09:52 Uhr von takkus
Erstellt am 06.06.2018 um 10:26 Uhr von kratzbürste
Kameras ohne Zustimmung des BR : Arbeitgeber auffordern diese zu entfernen; egal wer sie aufgehängt hat.
Sollte es tatsächlich so sein (nicht nur eine Mutmaßung), dass der BRV sie aufgehängt hat, wäre dies tatsächlich für mich ein Grund ihn anzuwählen.
Erstellt am 06.06.2018 um 12:09 Uhr von paula
können wir erst mal klären was passiert ist?
"....dass unser Betriebsratsvorsitzende, ohne Zustimmung des Gremiums Kameras auf der Produktionsfläche installiert hat, die nicht zu sehen sind, so gesagt versteckte Kameras."
Also für mich klingt es so, dass der BRV (ohne Zustimmung des AG?) selbst die Kameras angebracht hat. Wenn das so etwas ist, dann ist es wahrscheinlich kein Verstoß als BRM (daher eher kein § 29 BetrVG-Fall-sondern was für die Kündigung), der AG kennt den Sachverhalt vielleicht gar nicht und kann daher auch schlecht was abschalten (sind ja versteckt)
Vielleicht meint der Fragesteller ja auch was anderes.... steht da aber erst mal nicht
Erstellt am 06.06.2018 um 12:46 Uhr von takkus
Ja, das könnte durchaus sein.
@ Stellv. BV: kannst Du uns den Sachverhalt nochmal genau erklären? Danke.
Erstellt am 06.06.2018 um 12:58 Uhr von Stellv. BV
Der BV hat ohne uns zu fragen die Zustimmung für den Einsatz der Kameras erteilt. Die Kameras sind versteckt und klein.
Das habe ich jetzt herausgefunden, was können wir tun, auch gegen den BV?
Erstellt am 06.06.2018 um 12:59 Uhr von celestro
"Der BV hat ohne uns zu fragen die Zustimmung für den Einsatz der Kameras erteilt."
sagt das der AG, oder der BRV ?
Erstellt am 06.06.2018 um 13:04 Uhr von Stellv. BV
Wir haben die Kameras entdeckt, mittlerweile liegt mir sogar noch das schreiben vor.
Erstellt am 06.06.2018 um 13:07 Uhr von celestro
was denn für ein Schreiben ? Antworte doch bitte verständlich auf die Frage.
Erstellt am 06.06.2018 um 13:54 Uhr von paula
Bitte jetzt mal den kompletten Sachverhalt. Einfach mal die W-Fragen komplett und detailliert beantworten.... Merci
Erstellt am 06.06.2018 um 18:54 Uhr von paula
Erstellt am 07.06.2018 um 09:24 Uhr von Stellv. BV
Das schreiben von der GL dass wir dem Einbau der Kameras genehmigen, davon wussten wir bis gestern nichts diese sind aber schon installiert, der BRV hat dies ohne unsere Zustimmung erteilt.
Erstellt am 07.06.2018 um 09:42 Uhr von celestro
Zunächst einmal würde ich mir den BRV in der nächsten Sitzung "zur Brust nehmen". Und dann kann man ja durchaus deutlich machen, daß man ihn nun abwählen will.
Der neue BRV sollte dann mit dem AG reden, daß die Zustimmung alleine vom (alten) BRV kam und das Gremium darüber gar nicht informiert war.