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Der Gang zur Toilette - Pausenzeit oder eventuell nicht?

GJ
Guter Junge
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Haus wird SP-Expert eingeführt. Soweit so gut ... wie habt Ihr in Euren Unternehmen den Gang zur Toilette geregelt!? Selbiger soll bei uns zusätzlich zur Pausenzeit gebucht werden. Gibt es da vielleicht Möglichkeiten und/oder Formulierungen für eine BV, die einen Toilettenbesuch nicht als Pausenzeit darstellen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung

2.95504

Community-Antworten (4)

V
viktor

27.04.2006 um 11:52 Uhr

Der Gang zur Toilette ist ein menschliches Grundbedürfnis und keine Pause.

So kurz und knapp ist dies dem Arbeitgeber gegenüber zu begründen.

Der Gang zur Toilette ist zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Erhaltung der Gesundheit zwingend erforderlich. Gerade hierzu hat der AG aber Maßnahmen der Vorsorge zu treffen - sprich dem AN Toiletten zur Verfügung zu stellen und den Gang dorthin zu ermöglichen. Die Kosten, die dem AG aus der Einhaltung des ArbSchG entstehen, hat dieser zu tragen.

Die Lage der Pausen ist gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Ihr braucht also einfach nur nicht zustimmen; oder - sofern der AG einfach Pausen berechnet - diesen auffordern es zu unterlassen, Pausen ohne Zustimmung des Betriebsrats festzulegen.

RI
Ramses II

27.04.2006 um 12:26 Uhr

Viktor,

es geht hier doch gar nicht um die Pausen! Der Verweis auf den § 87 BetrVG geht damit in die völlig falsche Richtung! Arbeitsschutzgesetz ist hier ja wohl auch nicht einschlägig.

Es geht darum dass der Arbeitgeber für die Dauer der Toilettenbesuche keine Vergütung bezahlen will! "Vergütung"? Da könnte der erfahrene Betriebsrat doch an den § 77 (3) BetrVG denken...

Sofern der Arbeitgeber den § 616 BGB einzel- oder tarifvertraglich nicht abbedungen hat ist er hier meines Erachtens völlig chancenlos!

V
viktor

27.04.2006 um 12:41 Uhr

Schon klar, aber es geht doch darum, was der BR tun kann. Der AG sagt: "Pinkelpause heißt so weil Pause. Also kein Geld." Dann müsste aber der AN einen Rechtsanspruch geltend machen und ggf. den Rechtsweg beschreiten.

Will der BR etwas tun, kann er sich auch nicht auf den Tarifvorbehalt berufen, weil er ja gerade dann nicht handeln kann. Also kann er nur darauf erkennen, dass der AG hier Pausenzeiten ansetzt, die - ohne seine Mitbestimmung zu beachten - einseitig eingeführt wurden oder werden sollen.

Also bleibe ich bei 87.

RI
Ramses II

27.04.2006 um 13:00 Uhr

Viktor,

der Arbeitgeber will hier keine Pausenzeiten ansetzen!

Für die Pause fehlt das Merkmal der Festlegung im Voraus. (Es kann wohl vermutet werden, dass der AG keine festen Stuhlgangzeiten vorschreiben will).

Mit dem Tarifvorbehalt kann der BR dem AG klar machen dass er hier gar nicht befugt ist eine für den AN ungünstigerer Lösung zu verhandeln.

Wenn Du unbedingt den 87 willst, dann wärst Du allenfalls bei den Punkten 1 und 6 noch am ehesten richtig aufgehoben.

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