Erstellt am 27.04.2006 um 09:52 Uhr von Viktor
Der Gang zur Toilette ist ein menschliches Grundbedürfnis und keine Pause.
So kurz und knapp ist dies dem Arbeitgeber gegenüber zu begründen.
Der Gang zur Toilette ist zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und zur Erhaltung der Gesundheit zwingend erforderlich. Gerade hierzu hat der AG aber Maßnahmen der Vorsorge zu treffen - sprich dem AN Toiletten zur Verfügung zu stellen und den Gang dorthin zu ermöglichen. Die Kosten, die dem AG aus der Einhaltung des ArbSchG entstehen, hat dieser zu tragen.
Die Lage der Pausen ist gemäß § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Ihr braucht also einfach nur nicht zustimmen; oder - sofern der AG einfach Pausen berechnet - diesen auffordern es zu unterlassen, Pausen ohne Zustimmung des Betriebsrats festzulegen.
Erstellt am 27.04.2006 um 10:26 Uhr von Ramses II
Viktor,
es geht hier doch gar nicht um die Pausen! Der Verweis auf den § 87 BetrVG geht damit in die völlig falsche Richtung! Arbeitsschutzgesetz ist hier ja wohl auch nicht einschlägig.
Es geht darum dass der Arbeitgeber für die Dauer der Toilettenbesuche keine Vergütung bezahlen will!
"Vergütung"? Da könnte der erfahrene Betriebsrat doch an den § 77 (3) BetrVG denken...
Sofern der Arbeitgeber den § 616 BGB einzel- oder tarifvertraglich nicht abbedungen hat ist er hier meines Erachtens völlig chancenlos!
Erstellt am 27.04.2006 um 10:41 Uhr von Viktor
Schon klar, aber es geht doch darum, was der BR tun kann. Der AG sagt: "Pinkelpause heißt so weil Pause. Also kein Geld." Dann müsste aber der AN einen Rechtsanspruch geltend machen und ggf. den Rechtsweg beschreiten.
Will der BR etwas tun, kann er sich auch nicht auf den Tarifvorbehalt berufen, weil er ja gerade dann nicht handeln kann. Also kann er nur darauf erkennen, dass der AG hier Pausenzeiten ansetzt, die - ohne seine Mitbestimmung zu beachten - einseitig eingeführt wurden oder werden sollen.
Also bleibe ich bei 87.
Erstellt am 27.04.2006 um 11:00 Uhr von Ramses II
Viktor,
der Arbeitgeber will hier keine Pausenzeiten ansetzen!
Für die Pause fehlt das Merkmal der Festlegung im Voraus. (Es kann wohl vermutet werden, dass der AG keine festen Stuhlgangzeiten vorschreiben will).
Mit dem Tarifvorbehalt kann der BR dem AG klar machen dass er hier gar nicht befugt ist eine für den AN ungünstigerer Lösung zu verhandeln.
Wenn Du unbedingt den 87 willst, dann wärst Du allenfalls bei den Punkten 1 und 6 noch am ehesten richtig aufgehoben.