Dringend! Liste wurde vielleicht verfälscht - was tun?
Hallo zusammen, wir haben heut den letzten Tag der Wahlen und den Mitarbeitern ist jetzt aufgefallen, das es bei einer Liste die eingereicht wurde Unstimmigkeiten gab.
Diese Liste wurde vom Wahlvorstand als heilbarer Mangel zurückgegeben, (auf Grund von vielen Streichungen) Nach der zweiten Abgabe der Liste sind plötzlich alle Bewerber verrutscht. Derjenige der auf Platz 15 stand jetzt auf Platz 5, da er sich beschwert hatte, soweit unten zu stehen.
Es hat nichts mit den Streichungen zu tun, 2 Bewerber die noch immer auf der Liste sind wurden jetzt verschoben.
Ist das rechtlich erlaubt ? Kann man diese Liste jetzt noch annulieren ?
Community-Antworten (1)
25.04.2006 um 18:09 Uhr
Hallo linde002, prinzipiell darf eine einmal eingereichte Liste durch den WV aus Beweisgründen für den Fall einer Wahlanfechtung nicht zurückgegeben werden. Ist bei Euch nunmal geschehen und nicht rückgängig zu machen.
Wenn sich die KandidatInnen auf der 2. Liste neu formiert haben und für diese neue Liste gültige Stützunterschriften in ausreichender Anzahl geleistet wurden, ist diese Liste selbstverständlich gültig, wenn auch alle anderen Formalien korrekt waren.
Ein ungültiger Wahlvorschlag würde dann vorliegen, wenn die erste Stützunterschriftenliste um die fehlenden Unterschriften aufgestockt und dann einfach mit dem neuen Wahlvorschlag eingereicht worden ist.
Wenn die Wahl jetzt gelaufen ist, könnt Ihr nur von Eurem Einsichtsrecht in die Wahlunterlagen Gebrauch machen, um eine ev. Wahlanfechtung begründen zu können.
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