BR-Kollegin möchte früher aus dem Ausland zurück - wie kann argumentiert werden?
Hallo Zusammen,
wir haben eine BR-Kollegin, die für 3 Monate (noch bis zum 26. Mai) bei unserer Partner/Tochterfirma in England im Vertrieb aushilft. Es kommt jetzte keine Frage bzgl. Ersatzkandidat; dieses ist alles geklärt.
Die Kollegin hat jedoch einen schwerkranken Vater, den Sie in der KW 20 besuchen und pflegen möchte; andere Familienmitglieder stehe nicht zur Verfügung. Ihr direkter Vorgesetzte will sie jedoch nicht eine Woche früher aus England zurückkomen lassen.
Nun die Frage: Würde ein ärztllches Attest etwas bewegen können; oder gibt es eine andere Möglichkeit der Argumentation?
Danke an alle BR-Kollegen die diese Nachricht gelesen und geantwortet haben!
Gruss fabian
Community-Antworten (1)
25.04.2006 um 18:28 Uhr
Hallo fabian, ohne Deiner Kollegin zu nahe treten zu wollen. Wenn der Vater so schwer erkrankt ist und die Kollegin ihren Urlaub so plant, daß sie erst in rund 3 Wochen zwecks einwöchiger Pflege zurückkehren möchte, passt die Begründung auch nicht so ganz.
Da hilft wohl auch keine ärztliche Bescheinigung. Es sei denn, die Gründe liegen so, daß der Vater erst in der 20. KW auf Hilfe angewiesen ist.
Gruß Fayence
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