Erstellt am 25.04.2006 um 07:46 Uhr von Frank B.
Zuerst zum Betriebsrat! Der BR muss schliesslich der Verstzung zustimmen, also wende dich an den BR.
Erstellt am 25.04.2006 um 08:14 Uhr von Fayence
Nirgendwo steht geschrieben, daß ein BR-Kandidat oder ein BR-Mitglied nicht versetzt werden darf. Der BR hat diese Versetzung gem. §99 zu behandeln, in Abs. 2 sind die möglichen Widerspruchsgründe aufgeführt.
Nur Versetzungen die mit dem Verlust des Mandats einhergehen, bedürfen der Zustimmung des BR gem. §103, es sei denn, das BR-Mitglied ist mit der Versetzung einverstanden.
Erstellt am 25.04.2006 um 08:43 Uhr von viktor
Nicht der BR versetzt sondern die Personalabteilung - ich kann daher keinen zusammenhang zwischen der Versetzung und einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft sehen.
Wenn der Betriebsrat Dir nicht beisteht (und z.B. der Versetzung nicht zustimmt):
Prüfe doch einmal Deinen Arbeitsvertrag und den genauen Wortlaut hinsichtlich der Tätigkeit und des Einsatzortes. Auch ein Blick auf die sicherlich vorhandene Versetzungsklausel lohnt. Vielleicht ergibt sich daraus, dass Du gar nivcht so einfach zu versetzen bist. Laß Dich von einem Fachanwalt beraten.