Erstellt am 24.04.2006 um 10:13 Uhr von Viktor
Ich versteh Dich so, dass Ihr eine Mehrheitswahl (Personenwahl) habt - oder?
Zum Wahltag ist der Kollege noch da ?
Wenn in beiden Fällen "ja" ist, sind die Stimmen tatsächlich für die Tonne.
Man kann ja den Umstand, dass der Kollege mitgeteilt hat, dass er gekündigt hat und sein Amt nicht antreten will, publizieren. Ansonsten rückt ja der nächste automatisch nach.
Erstellt am 24.04.2006 um 10:23 Uhr von Angi1
Hallo Celine612,
im Fitting steht unter § 8 WO:
Etwas anderes muss allerdings für den Fall gelten, dass der Wahlbewerber nach Einreichung des Wahlvorschlags und nach Ablauf der Einreichungsfrist die Wählbarkeit verliert, z.B. weil er aus dem Unternehmen ausgeschieden oder verstorben ist. Eine Rückgabe der Liste zur Behebung des Mangels ist wegen Ablaufs der Einreichungsfrist nicht möglich. Die Liste insgesamt als ungültig anzusehen und sie nicht zur Wahl zuzulassen, würde für jede Liste ein erhebliches Risiko bedeuten, da derartige Fälle nie auszuschließen sind. Da in diesen Fällen den Listenunterzeichnern die Aufnahme des nicht wählbaren Kandidaten auf der Liste nicht vorzuwerfen ist, wird man den WV hier für befugt halten müssen, den nicht mehr wählbaren Kandidaten auf der Liste zu streichen und im Übrigen die Liste zur Wahl zuzulassen. Außer der Streichung hat der WV die Wähler auf den Verlust der Wählbarkeit des Wahlbewerbers in gleicher Weise und an denselben Stellen hinzuweisen, wie dies für die Bekanntmachung der Vorschlagslisten nach § 10 Abs 2 erfolgt ist. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Stimmzettel bereits gedruckt worden sind. Diese Ergänzung der Bekanntmachung ist den Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe beizufügen."
MfG
Angi1
Erstellt am 24.04.2006 um 10:39 Uhr von celine612
Hallo Angi1,
der Bewerber ist aber noch nicht ausgeschieden, sondern wird erst nach dem Wahltag ausscheiden.
Ich lasse jetzt also alles beim alten und habe nichts gehört !!
celine612
Erstellt am 24.04.2006 um 12:38 Uhr von Wahlhelfer2006
Hi celine612
Richtig, alles beim Alten lassen...
Abgerechnet wird zum Schluss.
Spätestens bei der Erklärung der gew. Kandidaten ob sie die Wahl annehmen oder nicht, trennt sich die Spreu vom Weizen!
mfg
Erstellt am 24.04.2006 um 12:45 Uhr von w-j-l
Wenn der Kollege von sich aus Einfluss nehmen will, dann kann er ja darauf hinweisen, dass er ausscheiden wird, und (z.B. per Mail an alle, falls der AG so etwas gestattet) darum bitten, dass die Wähler ihre Stimme nicht ihm geben mögen.