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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche BR-Wahl-Dokumente darf die Personalabteilung anfordern?

J
Jeanette
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere BR-Wahl haben wir Dank des W.A.F.-Seminars (in Inzell) gut über die Bühne gebracht. Nun gibt es noch eine letzte Frage: unsere Personalabteilung möchte das offizielle Dokument über die Bekanntgabe der Wahlvorschläge in elektronischer Form zugeschickt bekommen. Spricht etwas dagegen? Welche BR-Wahl-Dokumente darf die Personalabteilung überhaupt haben, außer evtl. die Niederschrift des Ergebnisses? Vielen Dank im voraus für die Antworten sagt Jeanette.

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

21.04.2006 um 19:33 Uhr

Wozu meinen die das zu brauchen, und was heißt in elektronischer Form? Anspruch darauf haben sie nicht.

Ihr könnt ja die Wahlvorschläge einscannen und dann als Bilddatei zusenden. Das ist dann auch "elektronische" Form.

Ansonsten erhält der AG lediglich die Wahlniederschrift, und nach der konst. Sitzung eine Info über die Ämterverteilung.

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