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Arbeitszeit trotz Betriebsausflug

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Schilla63
Jan 2018 bearbeitet

Folgendes Problem. In einer Abteilung arbeiten 25 Leute im 4 Schichtsystem von Montag bis Samstag.

Nun fahren von diesen Kollegen nächste Woche 15 Leute zu einem Ausflug vom Betrieb gesponsert.

Nun sollen die übrigen Kollegen aber an den beiden Tagen Freitag und Samstag 8 Stunden arbeiten.

Nun fragen sie ob das rechtens ist nur weil sie zu diesem Ausflug nicht mit wollen

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Community-Antworten (7)

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Fayence

21.04.2006 um 16:32 Uhr

Hallo Schilla63, ich entnehme Deiner Schilderung, daß dieser Betriebsausflug während der Arbeitszeit stattfindet. Folglich kann ich einen "Freizeitanspruch" auch nicht geltend machen, wenn ich nicht mitfahren will. Dann ist arbeiten angesagt!

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Schilla63

21.04.2006 um 16:47 Uhr

Die Teilnehmer müssen für die zwei tage Urlaub nehmen jeweils 6Stundenwie sie sonst auch arbeiten.

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Fayence

21.04.2006 um 16:58 Uhr

Da kann von einem "echten" Betriebsausflug wohl nicht die Rede sein, ist aber ein anderes Thema.

Die daheim gebliebenen sollen also länger arbeiten, 8 statt 6 Stunden?

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Schilla63

21.04.2006 um 17:03 Uhr

Ja und das an beiden Tagen.Im Betrieb ist totale unstimmigkeit zwischen den Kollegen und deshalb fahren einige nicht mit.Der Meister sagt wer nicht mit fährt hat Pech der muß dann länger arbeiten

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Fayence

21.04.2006 um 17:56 Uhr

  1. Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist generell freiwillig

  2. Der AG kann durchaus von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und einen Notdienst anordnen, um z.B. einen ganztägigen Betriebsausflug zu ermöglichen

Um einen "Notdienst" geht es bei Euch aber wohl nicht und als "Bestrafungsaktion" einfach Überstunden anordnen ist nicht. Da solltet Ihr Euch als BR einschalten.

Wie ist dieser Ausflug bzw. sind die "Teilnahmebedingungen" überhaupt im Vorfeld kommuniziert und/oder abgesprochen worden?

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Schilla63

21.04.2006 um 18:12 Uhr

Abgesprochen überhaupt nicht jedenfalls hat keiner gesagt das die anderen Mitarbeiter länger arbeiten müssen das kommt jetzt erst im nach hinein.

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Fayence

21.04.2006 um 18:27 Uhr

Wie bereits erwähnt, Betriebsrat einschalten! Nehme an, Ihr habt einen?

Möglichkeit 1) Über den §87 Abs.3 BetrVG bezüglich der "Überstundenaktion" einhaken.

Möglichkeit 2) Die Frage der Kollegen im Sinne einer Mitarbeiterbeschwerde behandeln, sich mit dem AG in Verbindung setzen und auf Abhilfe drängen.

Und nochmal, kein AN kann zur Teilnahme an einer Betriebsfeier oder einem Betriebsausflug gezwungen werden. Auch nicht, wenn der AG dafür bezahlt freistellt.

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