Erstellt am 21.04.2006 um 14:32 Uhr von Fayence
Hallo Schilla63,
ich entnehme Deiner Schilderung, daß dieser Betriebsausflug während der Arbeitszeit stattfindet.
Folglich kann ich einen "Freizeitanspruch" auch nicht geltend machen, wenn ich nicht mitfahren will. Dann ist arbeiten angesagt!
Erstellt am 21.04.2006 um 14:47 Uhr von Schilla63
Die Teilnehmer müssen für die zwei tage Urlaub nehmen jeweils 6Stundenwie sie sonst auch arbeiten.
Erstellt am 21.04.2006 um 14:58 Uhr von Fayence
Da kann von einem "echten" Betriebsausflug wohl nicht die Rede sein, ist aber ein anderes Thema.
Die daheim gebliebenen sollen also länger arbeiten, 8 statt 6 Stunden?
Erstellt am 21.04.2006 um 15:03 Uhr von Schilla63
Ja und das an beiden Tagen.Im Betrieb ist totale unstimmigkeit zwischen den Kollegen und deshalb fahren einige nicht mit.Der Meister sagt wer nicht mit fährt hat Pech der muß dann länger arbeiten
Erstellt am 21.04.2006 um 15:56 Uhr von Fayence
1. Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist generell freiwillig
2. Der AG kann durchaus von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und einen Notdienst anordnen, um z.B. einen ganztägigen Betriebsausflug zu ermöglichen
Um einen "Notdienst" geht es bei Euch aber wohl nicht und als "Bestrafungsaktion" einfach Überstunden anordnen ist nicht. Da solltet Ihr Euch als BR einschalten.
Wie ist dieser Ausflug bzw. sind die "Teilnahmebedingungen" überhaupt im Vorfeld kommuniziert und/oder abgesprochen worden?
Erstellt am 21.04.2006 um 16:12 Uhr von Schilla63
Abgesprochen überhaupt nicht jedenfalls hat keiner gesagt das die anderen Mitarbeiter länger arbeiten müssen das kommt jetzt erst im nach hinein.
Erstellt am 21.04.2006 um 16:27 Uhr von Fayence
Wie bereits erwähnt, Betriebsrat einschalten! Nehme an, Ihr habt einen?
Möglichkeit 1) Über den §87 Abs.3 BetrVG bezüglich der "Überstundenaktion" einhaken.
Möglichkeit 2) Die Frage der Kollegen im Sinne einer Mitarbeiterbeschwerde behandeln, sich mit dem AG in Verbindung setzen und auf Abhilfe drängen.
Und nochmal, kein AN kann zur Teilnahme an einer Betriebsfeier oder einem Betriebsausflug gezwungen werden. Auch nicht, wenn der AG dafür bezahlt freistellt.