Arbeitszeit trotz Betriebsausflug
Folgendes Problem. In einer Abteilung arbeiten 25 Leute im 4 Schichtsystem von Montag bis Samstag.
Nun fahren von diesen Kollegen nächste Woche 15 Leute zu einem Ausflug vom Betrieb gesponsert.
Nun sollen die übrigen Kollegen aber an den beiden Tagen Freitag und Samstag 8 Stunden arbeiten.
Nun fragen sie ob das rechtens ist nur weil sie zu diesem Ausflug nicht mit wollen
Community-Antworten (7)
21.04.2006 um 16:32 Uhr
Hallo Schilla63, ich entnehme Deiner Schilderung, daß dieser Betriebsausflug während der Arbeitszeit stattfindet. Folglich kann ich einen "Freizeitanspruch" auch nicht geltend machen, wenn ich nicht mitfahren will. Dann ist arbeiten angesagt!
21.04.2006 um 16:47 Uhr
Die Teilnehmer müssen für die zwei tage Urlaub nehmen jeweils 6Stundenwie sie sonst auch arbeiten.
21.04.2006 um 16:58 Uhr
Da kann von einem "echten" Betriebsausflug wohl nicht die Rede sein, ist aber ein anderes Thema.
Die daheim gebliebenen sollen also länger arbeiten, 8 statt 6 Stunden?
21.04.2006 um 17:03 Uhr
Ja und das an beiden Tagen.Im Betrieb ist totale unstimmigkeit zwischen den Kollegen und deshalb fahren einige nicht mit.Der Meister sagt wer nicht mit fährt hat Pech der muß dann länger arbeiten
21.04.2006 um 17:56 Uhr
-
Die Teilnahme an einem Betriebsausflug ist generell freiwillig
-
Der AG kann durchaus von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und einen Notdienst anordnen, um z.B. einen ganztägigen Betriebsausflug zu ermöglichen
Um einen "Notdienst" geht es bei Euch aber wohl nicht und als "Bestrafungsaktion" einfach Überstunden anordnen ist nicht. Da solltet Ihr Euch als BR einschalten.
Wie ist dieser Ausflug bzw. sind die "Teilnahmebedingungen" überhaupt im Vorfeld kommuniziert und/oder abgesprochen worden?
21.04.2006 um 18:12 Uhr
Abgesprochen überhaupt nicht jedenfalls hat keiner gesagt das die anderen Mitarbeiter länger arbeiten müssen das kommt jetzt erst im nach hinein.
21.04.2006 um 18:27 Uhr
Wie bereits erwähnt, Betriebsrat einschalten! Nehme an, Ihr habt einen?
Möglichkeit 1) Über den §87 Abs.3 BetrVG bezüglich der "Überstundenaktion" einhaken.
Möglichkeit 2) Die Frage der Kollegen im Sinne einer Mitarbeiterbeschwerde behandeln, sich mit dem AG in Verbindung setzen und auf Abhilfe drängen.
Und nochmal, kein AN kann zur Teilnahme an einer Betriebsfeier oder einem Betriebsausflug gezwungen werden. Auch nicht, wenn der AG dafür bezahlt freistellt.
Verwandte Themen
Betriebsausflug immer Arbeitszeit? Hat jeder ein Recht auf Teilnahme?
ÄlterBetriebsausflug in einer Pflegeeinrichtung. Hallo wir sind ein noch rechtlich frischer und bebeleckter BR. Wir haben einen Betriebsausflug organisiert unsere Geschäftsführung hat auch etwas Kohle da
Freizeitausgleich bei Teilnahme Betriebsausflug Teilzeitkraft
ÄlterHallo, ich bin Personalrätin im öffentlichen Dienst und habe eine Frage bezüglich des Betriebsausfluges. Wir haben eine Mitarbeiterin, 70% Schwerbehinderung, die eine 4 Tage Woche arbeitet. dies ist
Betriebsausflug - Arbeitszeit oder Freizeit?
ÄlterKann ein Arbeitnehmer dazu veranlasst werden, Urlaub oder Freizeitausgleich zu nehmen, wenn ein Betriebsausflug in der Arbeitszeit durchgeführt wird? Rahmenbedinungen: jahrelang durften AN die a
Teilnahmeberechtigung für Betriebsausflug
ÄlterWir sind eine Behindertenwerkstätte mit ca. 75 Mitarbeitern. Neben dem Betreuungspersonal haben wir eine 2. Schicht, d.h. 400 € Kräfte, die bei Bedarf Arbeitsspitzen abfangen. In unserer Einrichtun
Betriebsausflug während der Arbeitszeit = Arbeitszeit?!
ÄlterHallo Zusammen, wo ist es gesetzlich geregelt, dass ein Betriebsausflug während der Arbeitszeit wirklich Arbeitszeit ist? Im Internet steht überall, dass es so ist. Ich benötige allerdings einen §. Ka