Übernahme Auszubildene
Hallo, habe eine etwas schwierige Frage, die uns Betriebsrat beschäftigt: Zum 01.06. wird ein kaufmännischer Sachbearbeiter gesucht, deren Stellenausschreibung auch extern veröffentlich wurde. Zu diesem Zeitpunkt lernen auch unsere kaufmännischen Azubis aus, die trotz Betriebsvereinbarung "zur Nichtverpflichtung der Übernahme der Azubi´s" eingestellt werden könnten. Der AG hat die Stellenbeschreibung zu diesem Platz so umformuliert, dass eigentlich kein Berufsanfänger dort anfangen hat. Welche Argumente können wir bieten? Kann uns jemand helfen?
Community-Antworten (1)
21.04.2006 um 21:27 Uhr
Hallo Müller, es ist das gute Recht Eures AG, eine Stellenausschreibung seinen Vorstellungen entsprechend zu formulieren. Es sei denn, Ihr habt auch eine diesbezügliche BV abgeschlossen, welche Euch ein Mitspracherecht einräumt. Würde mich jedoch wundern.
Mir fallen keine Argumente ein, die Euch in Bezug auf die Übernahme eines Azubis helfen könnten! Und darum scheint es wohl zu gehn.
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