Hallo zusammen! Darf ein Mitarbeiter, der noch in der Probezeit ist 1. eine Stützunterschrift leisten 2. sich zu Wahl stellen?
Erstellt am 21.04.2006 um 10:25 Uhr von Frank B. 1. JA, wenn er auf der Wählerliste steht. 2. Ja, wenn er am Wahltag 6 Monate im Betrieb ist §8 BetrVG