Erstellt am 21.04.2006 um 08:51 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen, p.g.
dieser Vermerk hätte schon bei Versand der Briefwahlunterlagen gemacht werden sollen. Bei Öffnung/Kontrolle der Briefwahl gegen Ende der Wahl wird wiederum vermerkt, wer sie zurückgeschickt hat, am besten mit einer anderen Farbe! So hättet ihr immer eine Kontrolle, sollte einer der Briefwähler doch zum direkten Wahlen antanzen.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 21.04.2006 um 09:04 Uhr von p.g.
Guten Morgen Mona-Lisa,
die Kontrolle habe ich ja. Ich öffne unmittelbar bei Ende der Wahl die uns zugesandten Umschläge und werfe die darin enthaltenen Stimmzettelumschläge in die Urne. Anhand der Absenderadresse streiche ich die Briefwähler von der Wählerliste. Soweit scheint für mich alles in Ordnung.
Erstellt am 21.04.2006 um 09:15 Uhr von Mona-Lisa
wenn dann ein "Briefwähler" bereits beim wählen vor Ort war, was macht ihr dann mit den Briefwahlunterlagen des Kollegen?
Erstellt am 21.04.2006 um 09:50 Uhr von p.g.
äääh, gute Frage, eine Möglichkeit wäre es, ihm die Unterlagen wieder zurückschicken oder persönlich aushändigen. Eine zweite Möglichkeit wäre es, die Unterlagen ungöffnet und unter Zeugen durch den Reiswolf zu schicken.
P.S. Aber es leuchtet mir ein, dass es besser gewesen wäre, wenn wir es so gemacht hätten wie Du sagst.
Erstellt am 21.04.2006 um 10:00 Uhr von Frank B.
Sehe ich auch so, wenn der Briefwähler dennoch persönlich wählt, hat er ja von seinem Wahlrecht gebrauch gemacht und somit sind die Briefwahlunterlagen hinfällig.
Erstellt am 21.04.2006 um 10:01 Uhr von Mona-Lisa
lasst bloss den Quatsch sein!
nehmt die Unterlagen des Kollegen mit dem entsprechenden Vermerk im Protokoll, am besten auch auf dem Umschlag, zu euren Wahlunterlagen!
Erstellt am 21.04.2006 um 10:08 Uhr von p.g.
wenn das mit der Aufbewahrung Pflicht ist werden wir das natürlich tun. Andernfalls ist es m. E. besser so zu verfahren wie ich es oben beschrieben habe. Die Aufbewahrungspflicht der Wahlunterlagen bis zur nächsten Wahl ist eine lange Zeit und vor neugierigen Blicken ist man nicht immer geschützt.
Ich denke das wäre auch im Interesse des Wählers.
Erstellt am 21.04.2006 um 10:12 Uhr von Fayence
Ich krieg die Krise. Versuch einer Antwort Nr. 4!
@ p.g.
Da Ihr die erforderlichen Vermerke anscheinend nicht gemacht habt -Versand und Eingang Briefwahlunterlagen in Wählerliste- solltet Ihr diese Unterlagen -falls ein Briefwähler doch persönlich erschienen ist- mit einem Vermerk versehen und wie verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen behandeln.
Erstellt am 21.04.2006 um 10:41 Uhr von p.g.
den Eingang haben wir ja, das mit dem Ausgang wurde in der tat versäumt(nicht gewußt)!
Nie mehr ohne Seminar!!
bei der nächsten Wahl wird alles vieeel besser.
Erstellt am 21.04.2006 um 11:00 Uhr von Fayence
p.g.,
Eingangsvermerk ist gut!
Fitting 22 Aufl., §26 RN 5
Hat ein AN seine Stimme bereits persönlich abgegeben, so darf ein durch Briefwahl desselben AN übersandter Wahlumschlag nicht in die Wahlurne geworfen werden, sondern ist mit einem Vermerk über die bereits erfolgte Stimmabgabe zu den Wahlakten zu nehmen.
Gruß
Fayence
Erstellt am 21.04.2006 um 12:01 Uhr von p.g.
@Mona-Lisa,
"lasst bloss den Quatsch sein!
nehmt die Unterlagen des Kollegen mit dem entsprechenden Vermerk im Protokoll, am besten auch auf dem Umschlag, zu euren Wahlunterlagen!"
Fitting 23 Aufl., § 26
Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten wird.